Beurlaubung

Formalitäten:
Studierende können vor oder innerhalb eines Monats nach dem offiziellen Vorlesungsbeginn auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Antragsformular gibt es hier.
Ist bereits eine Rückmeldung zum Folgesemester erfolgt, ist zusätzlich der Erstattungsantrag einzureichen.

Hinweise:
Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nicht möglich. Eine nachträgliche Beurlaubung setzt die fristgerechte Rückmeldung voraus.
Möchten Sie ein Urlaubssemester beantragen, weil Sie schwanger sind, kürzlich ein Kind geboren haben oder Ihr Kind stillen? Dann erhalten Sie beim Familienservice wichtige Informationen.

Nähere Informationen:
Nähere Informationen sowie rechtliche Bestimmungen zur Beurlaubung können Sie § 8 der Immatrikulationsordnung entnehmen.