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Organisation & Mitarbeiter*innen

Ihre Ansprechpartnerinnen

Bei Fragen rund ums Ipro-L und das Planspielzentrum 

stehen Ihre Ansprechpartner*innen aus der Ipro-L gern zur Seite.

Studentische Mitarbeiter*innen

Projektcoaches

  • Antonia-Lia Schulz
  • Annabelle Südmersen
  • Lasse Mödden

Beirat & Institutordnung

  • Prof. Dr. Carsten Wilken
    (Vizepräsident für Studium und Lehre sowie Internationales)
  • Prof. Dr. Dirk Schleuter
    (Fachbereich Wirtschaft)
  • Dipl.-Kffr. (FH) Claudia Folkerts
    (Vertretung der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen)
  • Dipl.Päd. Antje Gronewold
    (Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit)
  • Prof. Dr. Klaus Heilmann
    (Fachbereich Seefahrt)
  • Prof. Maria Krüger-Basener
    (Fachbereich Technik )

 

Ordnung für das

"Institut für projekt­orientierte Lehre"

 

1. Präambel

Das Institut für projektorientierte Lehre ist eine ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Hochschule Emden/Leer am Standort Emden und  gründet sich auf dem Institut für "Angewandte Wirtschaftsforschung und Regionalanalyse" (ANWI).

 

2. Ziele und Aufgaben

(1)  Das Institut  nimmt Aufgaben in der Lehre und der angewandten Forschung wahr. Es unterstützt alle Fachbereiche der Hochschule bei der interdisziplinären, fachbereichsübergreifenden Ausbildung, durch:

  • Planung, Steuerung und Durchführung von Lehr- und Lernprojekten sowohl mit hochschulinternen als auch mit externen Partnern.
  • Entwicklung eines Planspielzentrums für die interdisziplinäre Weiterentwicklung und Durchführung von Planspielen.
  • Bereitstellung einer Methodenwerkstatt für die didaktische Weiterbildung, Tutoring und Mentoring.
  • Dokumentation der Ergebnisse in einer Wissensdatenbank. 

(2)  Das Institut führt die bisher vom ANWI, primär für den Fachbereich Wirtschaft,  geleisteten Lehr- und Lernprojekte sowie Planspiele weiter fort.

(3)  Das Leistungsportfolio sowie dessen Entwicklung ergeben sich aus den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Institutsleitung mit dem Präsidium.

(4)  Die erfolgreiche Umsetzung der Ziele macht eine intensive Zusammenarbeit mit den vier Fachbereichen der Hochschule Emden/Leer sowie deren angeschlossene Institute notwendig.

 

3. Mitglieder des Instituts

(1)  Mitglieder des Instituts können alle hauptamtlichen  Angehörigen der Fachbereiche: Seefahrt, Soziale Arbeit und Gesundheit, Technik, Wirtschaft  sowie der Einrichtungen der Hochschule Emden/Leer werden. Zu dem Personenkreis gehören die

  • projekt-/aufgabenbezogen kooperierenden Professorinnen und Professoren.
  • wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrbeauftragte für besondere Aufgaben.
  • dem Institut zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst.
  • Studierenden.

(2)  Die derzeitigen Mitglieder des ANWI  werden auf Antrag Institutsmitglieder für die Dauer der zweijährigen Gründungsphase.

 

4. Institutsbeirat

(1)  Der Institutsbeirat ist das der Institutsleitung vorgesetzte Berichts- und Steuerungsgremium. Er definiert die grundsätzlichen Entwicklungsziele des Instituts. D.h.

  • Festlegung der strategischen Entwicklung des Instituts in Lehre und Forschung, unter Berücksichtigung der dafür  notwendigen Ressourcen (Personal, Budget etc.).
  • Förderung der fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit.
  • Mitwirkung bei der Ziel- und Leistungsvereinbarung (siehe 2.(3))
  • Wahl der Institutsleitung, nach Beendigung der Gründungsphase (siehe 5 (2)) .
  • Erfolgskontrolle.

(2)  Der Institutsbeirat setzt sich zusammen aus

  • der/dem Vizepräsidentin/en für Studium und Lehre sowie Internationales.
  • je einer(m) vom den Fachbereichen: Seefahrt, Soziale Arbeit und Gesundheit, Technik , Wirtschaft, entsandten Professorin/Professor.
  • einer/einem vom Personalrat entsandten wissenschaftlichen Mitarbeiter/in, die/der nicht Angehörige/r des Personalrates sein muss. 

(3)  Der Institutsbeirat fasst die Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlussfähigkeit liegt bei Anwesenheit der Mehrheit (Quorum) der stimmberechtigen Mitglieder vor. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des VP Studium und Lehre sowie Internationales.

(4)  Der Institutsbeirat tritt in der Regel einmal pro Semester zusammen.

(5)  Termin und Tagesordnung der Sitzung sind den Beiratsmitgliedern eine Woche vor der Sitzung zuzuleiten. Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung der Hochschule Emden/Leer.

(6)  Der/die Geschäftsführer/in nimmt an den Sitzungen des Beirates mit beratender Stimme teil.

 

5. Instituts­leitung

(1)  Die Institutsleitung besteht aus der/dem Geschäftsführer/in

(2)  Die/der Geschäftsführer/in wird für die Gründungsphase von zwei Jahren,  durch das Präsidium der Hochschule bestellt.

(3)  Die/der Geschäftsführer/in

  • vertritt das Institut gegenüber dem Hochschulpräsidium sowie den Fachbereichen.
  • repräsentiert das Institut im Außenverhältnis.
  • setzt die Beschlüsse des Institutsbeirates um und führt die Geschäfte des Instituts.
  • ist Präsidium und Institutsbeirat auskunfts- und rechenschaftspflichtig.

(4)  Die/der Geschäftsführer/in

  • definiert und konkretisiert die Arbeitsgebiete.
  • ist gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts, weisungsbefugt.
  • entscheidet über Beantragung und Verwendung der genehmigten Institutsmittel (lfd. Budget, Personal, Projektmittel, etc.). 

 

6. Schluss­bestimmungen

(1)  Diese Institutsordnung wird vom Präsidium unter Mitwirkung des  Instituts-beirates sowie der Institutsleitung in angemessener Zeit überprüft und ggf. fortgeschrieben.

(2)  Daraus resultierende Änderungen der Institutsordnung werden nach Beschluss durch den Institutsbeirat dem Präsidium zur finalen Genehmigung vorgelegt.

(3)  Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule Emden/Leer in Kraft.