ERASMUS+

Der Studienort Emden unterhält Beziehungen zu vielen Institutionen im europäischen Ausland, an denen unsere Studierende für ein oder zwei Semester studieren können. Für viele Studierende ist das Auslandssemester einer der schönsten Abschnitte im Studium. Damit auch Ihr Auslandsaufenthalt ein Erfolg wird, unterstützen wir Sie gern bei Ihrem Vorhaben.

ERASMUS+-Studienplätze im Ausland

In der Übersichtfinden Sie die ERASMUS+ -Studienplätze im Ausland für das akademische Jahr 2024/2025 (WS 2425 und/oder SS 25).

Bewerbungsverfahren

Die BIBA-Studierenden nehmen an zwei Veranstaltungen „Studium im Ausland“ von Tanja Anschütz im WS 2023/24 teil. Diese finden als Pflichtveranstaltung für BIBA-Studierende im dritten Semester statt. Interessierte aus den anderen Studiengängen des FB Wirtschaft melden sich bitte bei Frau Anschütz. Die Anerkennung gemäß ECTS-Kritierien / Learning Agreement erfolgt mit Frau Tanja Anschütz (BIBA und BWL), mit Frau Silke Willms (Master) und mit Frau Rademacher / Herrn Pries / Herrn Spoden (WiPsy) in einem Beratungsgepräch von Mitte Oktober bis Mitte Februar des Vorjahres der internen Bewerbung. Termine dazu müssen mit den jeweiligen Koordinatoren vereinbart werden. Studierende anderer Fachbereiche klären die Kursanerkennung mit den jeweiligen Verantwortlichen der Fachbereiche.

Für die Studierenden, die im WS 2024/25 und/oder im SS 2025 ein Auslandsstudiensemester absolvieren müssen bzw. möchten, findet eine interne Vorauswahl im März statt. Die Online Bewerbung für alle Studierende aller Studiengänge im FB Wirtschaft ist mit vollständigen Anlagen bis zum 1. März 2024 hochzuladen. BIBA Studierende werden bei der ERASMUS+ Platzvergabe bevorzugt behandelt, weil es sich um ein Pflichtauslandsstudiensemester handelt. Die interne Vergabe der Studienplätze erfolgt zeitnah nach der Bewerbungsdeadline. Für Bewerbungen nach der Deadline erfolgt die Vergabe der Restplätze anhand des Bewerbungseingangs.

Nicht-BIBA-Studierende im FB Wirtschaft müssen mit ihrer internen Bewerbung mindestens ein Sprachniveau auf B1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in der Unterrichtssprache des Ziellandes nachweisen bzw. alle Studierende das geforderte Niveau der Partnerhochschule (als Sprachtest bei den SprachlehrerInnen oder durch externe Prüfungen wie TOEFL, IELTS und ähnliche Zertifikate).

Studierende anderer Fachbereiche:

Wir bekommen viele Anfragen von Studierenden anderer Fachbereiche, welche sich grundsätzlich auch auf Studienplätze des Fachbereichs Wirtschaft bewerben können; wir wissen jedoch erst Mitte März (= also nach Vergabe an Studierende des FB W), an welchen Partnerhochschulen Studienplätze für diese Zielgruppe für das kommende akademische Jahr noch frei sind.

WIE GEHT ES DANN WEITER?

Nach der Platzvergabe nominieren wir die Studierenden, welche im Wintersemester ins Ausland gehen, bei den Partnerhochschulen; i.d.R. erhalten Sie daraufhin Formulare von den Partnerhochschulen, die Sie ausfüllen und nach Terminabsprache mit Frau Anschütz besprechen (i.d.R. müssen Sie hier auch schon Ihre vorläufige Kurswahl angeben; hierbei wird besprochen, wie welche Kurse in Emden anerkannt werden können).

Bitte beachten Sie, dass die individuellen Deadlines der Partnerhochschulen (meist zwischen Mai und Juni für das Sommersemester und zwischen September und November für die Outgoings des Sommersemesters) unbedingt eingehalten werden müssen und die Unterlagen rechtzeitig und vollständig bei Frau Anschütz vorliegen bzw. selber online hoch geladen werden müssen, damit sie fristgerecht ins Ausland gesendet werden.

Eine Bitte: bitte verfolgen Sie regelmäßig die Internet-Seiten der ausländischen Gasthochschule Ihrer Wahl; i.d.R. finden Sie die notwendigen Bewerbungsformulare auf der dortigen Homepage. Auch wird i.d.R. das aktuelle Studienprogramm dort veröffentlicht; erfahrungsgemäß unterliegen die angebotenen Kurse im Ausland nicht sehr großen Schwankungen, dennoch sollten Sie regelmäßig überprüfen, wann das Kursangebot für Ihren geplanten Studienaufenthalt veröffentlicht wird. 

Oft wird von den ausländischen Hochschulen ein Transcript of Records (= Leistungsnachweis) in englischer Sprache verlangt. Dieses bekommen Sie auf Anfrage beim Immatrikulationsamt.