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Tagung "Sterbehilfe - Entscheidungen von Ärzten und Betreuern am Lebensende"

Veranstalter: Institut für Sozial- und Gesundheitswissenschaften Emden (ISGE)

Weiterbildung: Recht/Rechtliche Betreuung/Soziale Arbeit im Nordwesten:

Sterbehilfe - Entscheidungen von Ärzten und Betreuern am Lebensende –Umgang mit dem neuen Recht/der neuen BGH-Rechtsprechung


Thematik
Ärztinnen und Ärzte, Betreuerinnen und Betreuer aus den Bereichen der pflegerischen, sozialen und gesetzlichen Betreuung sind seit dem 01.09.2009 durch das 3. Betreuungs-rechtsänderungsgesetz mit einer neuen Rechtslage zur Patientenverfügung und deren Umsetzung konfrontiert. Mit dem Urteil des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen vom 25.06.2010 wurde ein weiterer Schritt in Richtung auf die rechtliche Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe in der BRD vollzogen. Dazu aus der Pressemitteilung des BGH zu dieser Entscheidung (2 StR 454/09): „Die von den Betreuern – in Übereinstimmung auch mit den inzwischen in Kraft getretenen Regelungen der §§ 1901a, 1904 BGB – geprüfte Einwilligung des Patienten in den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen rechtfertigt nicht nur den Behandlungsabbruch durch bloßes Unterlassen weiterer Ernährung , sondern auch ein aktives Tun, das der Beendigung oder Verhinderung einer vom Patienten nicht oder nicht mehr gewollten Behandlung dient.“


Die Veranstaltung
informiert über die aktuelle Weiterentwicklung des Diskurses zur ärztlichen Behandlung und Betreuung am Lebensende aus ärztlicher Sicht, vermittelt die Grundlagen des geltenden Rechts einschließlich der richterlichen Rechtsfortbildung, bietet in Arbeitsgruppen ein Forum für spezielle Fragestellungen

  • zur Patientenverfügung
  • zum sozial-ethischen und rechtlichen Komplex
  • zum Umgang mit speziellen Patientengruppen.

 

Anmeldungen:
An den
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
zu Hd. von Prof. Dr. E.-M. Rothenburg
an der Hochschule Emden/Leer
E-Mail:
rothenburg(at)fh-oow.de
StephanieUbben(at)t-online.de
Telefon: 04921-807-1245/-50
Fax: 04921-807-1251

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer:

Tagung "Sterbehilfe - Entscheidungen von Ärzten und Betreuern am Lebensende"

Veranstalter: Institut für Sozial- und Gesundheitswissenschaften Emden (ISGE)

Weiterbildung: Recht/Rechtliche Betreuung/Soziale Arbeit im Nordwesten:

Sterbehilfe - Entscheidungen von Ärzten und Betreuern am Lebensende –Umgang mit dem neuen Recht/der neuen BGH-Rechtsprechung


Thematik
Ärztinnen und Ärzte, Betreuerinnen und Betreuer aus den Bereichen der pflegerischen, sozialen und gesetzlichen Betreuung sind seit dem 01.09.2009 durch das 3. Betreuungs-rechtsänderungsgesetz mit einer neuen Rechtslage zur Patientenverfügung und deren Umsetzung konfrontiert. Mit dem Urteil des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen vom 25.06.2010 wurde ein weiterer Schritt in Richtung auf die rechtliche Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe in der BRD vollzogen. Dazu aus der Pressemitteilung des BGH zu dieser Entscheidung (2 StR 454/09): „Die von den Betreuern – in Übereinstimmung auch mit den inzwischen in Kraft getretenen Regelungen der §§ 1901a, 1904 BGB – geprüfte Einwilligung des Patienten in den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen rechtfertigt nicht nur den Behandlungsabbruch durch bloßes Unterlassen weiterer Ernährung , sondern auch ein aktives Tun, das der Beendigung oder Verhinderung einer vom Patienten nicht oder nicht mehr gewollten Behandlung dient.“


Die Veranstaltung
informiert über die aktuelle Weiterentwicklung des Diskurses zur ärztlichen Behandlung und Betreuung am Lebensende aus ärztlicher Sicht, vermittelt die Grundlagen des geltenden Rechts einschließlich der richterlichen Rechtsfortbildung, bietet in Arbeitsgruppen ein Forum für spezielle Fragestellungen

  • zur Patientenverfügung
  • zum sozial-ethischen und rechtlichen Komplex
  • zum Umgang mit speziellen Patientengruppen.

 

Anmeldungen:
An den
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
zu Hd. von Prof. Dr. E.-M. Rothenburg
an der Hochschule Emden/Leer
E-Mail:
rothenburg(at)fh-oow.de
StephanieUbben(at)t-online.de
Telefon: 04921-807-1245/-50
Fax: 04921-807-1251

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer: