News Fachbereichs Seefahrt & Maritime Wissenschaften

Bessere Bedingungen für Seeleute

Vortragsveranstaltung mit Gitta Connemann (MdB) im Fachbereich Seefahrt der Hochschule Emden/Leer.

In einer Vortragsveranstaltung  am 11. Dezember berichtete die Bundestagsabgeordnete für den Kreis Unterems, Gitta Connemann, über die Neuerungen im Seearbeitsrecht. Frau Connemann war im 17. Deutschen Bundestag Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales und hat dort die Beratungen zum neuen Seearbeitsgesetz als Berichterstatterin intensiv begleitet. Das neue Seearbeitsgesetz ist zum 01. August dieses Jahres in Kraft getreten.

Unterstützt wurde Frau Connemann dabei von Klaus Meyer von der Gewerkschaft ver.di und von Robert Peetz vom Verband Deutscher Reeder, die ebenfalls an den Beratungen beteiligt waren. Prof. Dr. Mathias Münchau vom Fachbereich Seefahrt führte durch die Veranstaltung, die sowohl bei den Studierenden als auch den Vertretern der Leeraner Reedereien großes Interesse fand. Frau Connemann erläuterte zunächst die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes, das künftig das bisherige Seemannsgesetz ersetzen wird. Das Gesetz basiert auf den Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens, das weltweit die Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute verbessern soll und u.a folgende Neuregelungen enthält:  

Künftig wird nicht nur der Reeder, sondern auch der Charterer und der Manager in die Verantwortung einbezogen. Der Kreis der Besatzungsmitglieder wird erheblich erweitert.  
Es bedarf jetzt eines detaillierten schriftlichen Heuervertrages, der vorab als Entwurf dem Besatzungsmitglied auszuhändigen ist. Arbeitsvermittlungsdienste müssen ebenfalls die Anforderungen des Gesetzes erfüllen; der Reeder hat bereits bei deren Beauftragung dafür Sorge zu tragen.   Das Verfahren für Beschwerden von Besatzungsmitgliedern wird erheblich erweitert. Künftig können auch externe Stellen damit befasst werden. Die medizinische Versorgung der Seeleute wurde umfassend neu geregelt.Die Neuerungen unterliegen zudem einer umfassenden Kontrolle durch den Flaggenstaat als auch durch die Hafenstaatskontrolle.

Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden dann am Beispiel „Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten“ das Gesetzgebungsverfahren und die Einbeziehung der Sozialpartner anschaulich erläutert, und zwar im Rahmen einer simulierten Anhörung. Prof. Dr. Münchau dankte allen Beteiligten und stellte abschließend fest, dass das neue Gesetz zu einer deutlichen Verbesserung der Rechte der Seeleute geführt hat, außerdem ist es ein Beitrag  zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen in der Schifffahrt. Frau Connemann schloss die Veranstaltung mit einem besonderen Dank an die Studierenden Jonas Buja und Markus Herrling für deren Initiative und Organisation der Veranstaltung.