Staatliche Anerkennung bei ausländischen Abschlüssen

Sie haben ein Hochschulstudium im Bereich der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik abgeschlossen und möchten in Deutschland als Fachkraft arbeiten? Hierfür ist die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation nach den Regelungen des Landes Niedersachsen erforderlich. Die Hochschule Emden/Leer ist für die Antragsverfahren in diesem Bereich zuständig.

Wir überprüfen gern, ob auf der Grundlage Ihres Hochschulabschlusses eine gleichwertige Befähigung nach den Anforderungen der staatlichen Anerkennung gegeben ist. Dies bedeutet, dass Ihre Qualifikation den Kriterien entsprechen muss, die in der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) für den Bereich der Sozialen Arbeit festgehalten sind.

Werden hierbei bestimmte Unterschiede festgestellt, besteht die Möglichkeit, die noch nicht nachgewiesenen Kompetenzen im Rahmen einer Eignungsprüfung nachzuweisen oder einen Anpassungslehrgang an der Hochschule Emden/Leer zu besuchen. Die Dauer des Anpassungslehrgangs zum Erwerb noch nicht nachgewiesener Kompetenzen hängt vom Umfang der festgestellten Unterschiede ab. Während des Anpassungslehrgangs sind Sie als Gasthörende*r an der Hochschule eingeschrieben. 

Unabhängig von etwaigen Unterschieden, muss in der Regel eine durch die Hochschule berufsbegleitende Praxisphase, die mit einem Praxisbericht und einem Kolloquium abschließt, absolviert werden. Die Länge der Phase hängt von möglichen anrechenbaren Praxiszeiten in Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit ab. 

Wir beraten Sie gerne bereits vor der Antragstellung und teilen Ihnen gern mit, welche Unterlagen erforderlich sind.

Ihr Ansprechpartner

Henning Schnieder
Beauftragter für Antragsverfahren nach BQFG
E-Mail: henning.schnieder(at)hs-emden-leer.de