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Finanzielle Förderung

Wir unterstützen Ihren Wunsch nach Weiterbildung!

Bis zu 100% Förderung möglich!

Manchmal braucht man etwas Unterstüzung egal ob finanziell oder zeitlich.

Unter Anderem können Sie diesen erreichen, wenn Sie ...

... Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen ...

... Unterstützung in der beruflichen (Re)-Integration oder die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit benötigen ...

... Berufsbegleitende Weiterbildung zum Erhalt Ihres Arbeitsplatzes führen würde.

Bildungsgutschein

Natürlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um den Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhältst Du ein Schreiben indem Dir zugesichert wird, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird. 

Einen Bildungsgutschein können Arbeitnehmende oder Arbeitssuchende erhalten, damit 

  • eine Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann. 

Es wird nicht nur Deine Weiterbildung gefördert. Die Agentur für Arbeit übernimmt beim Bildungsgutschein alle Kosten für Lehrgang, Fahrt, Unterbringung und sogar Kinderbetreuung. 

Hier geht es zu den näheren Infos

INFOS

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient.
Dazu zählt:

Berufliche Weiterbildung und politische Bildung, bei Auszubildenden nur politische Bildung. Anspruch: Arbeitnehmer, Auszubildende, Heimarbeiter sowie Teilnehmer an Maßnahmen in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeits- und Berufsleben.

In Niedersachsen hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer (dazu zählen auch Auszubildende) Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz.

In der Regel haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr!

Als Arbeitnehmende stellen Sie Ihren Antrag zwei Monate vor Beginn Ihrer Veranstaltung. Sie haben nur ein eigenes Antragsrecht, wenn folgende drei  Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Veranstaltung findet außerhalb Niedersachsens statt und
  • der Träger hat seinen Sitz nicht in Niedersachsen und
  • der Träger hat die Anerkennung nicht selbst beantragt.

 

Dauer der Bildungsveranstaltung

Eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Ein- und zweitägige Veranstaltungen erkennen wir nicht an. Als Nachweis ist dafür z. B. ein Stundenplan geeignet.

Zeitlicher Umfang der Bildungsmaßnahme

Eine Bildungsveranstaltung soll täglich mindestens acht Unterrichtsstunden, am An- und Abreisetag mindestens je vier Unterrichtsstunden umfassen.

 

Weitere INFOS hier

Die Antragsstellung ist auf www.bildungsurlaub-niedersachsen.de auch digital möglich.