DE | EN

News

PRÜFUNGSANMELDUNG: NOTENVERBESSERUNG

§12 Abs. 5 der BPO Teil A sieht vor, dass es den Verbesserungsversuch gibt (genau s. unten Auszug aus BPO).

 

Wie meldet man das an:

Einfach bei der Online-Anmeldung ganz normal als Prüfung, genauso, wie beim ersten Versuch auch.

Dann sieht man allerdings in seinem Online-Notenspiegel, dass das Modul zweimal aufgeführt wird. Einmal als bestanden mit Note und einmal als angemeldet.

 

 

§12 BPO Teil A:

(5) 1Wer eine Prüfung bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note

(Verbesserungsversuch) innerhalb der Regelstudienzeit die Prüfung im entsprechenden

Studiengang an der Hochschule Emden/Leer einmal wiederholen; ein zweiter

Verbesserungsversuch in derselben Prüfung ist ausgeschlossen. 2Studierende können

während ihres Studiums an der Hochschule Emden/Leer insgesamt 3 Verbesserungsversuche im Bachelorstudium absolvieren. 3Sofern die Prüfungsordnung

nichts anderes vorsieht, gilt die Möglichkeit des Verbesserungsversuches für alle

studienbegleitenden Prüfungen in Klausurform und in mündlichen Prüfungen. 4Bei

Modulprüfungen, die aus mehreren Prüfungselementen bestehen, kann Teil B vorsehen,

dass nur die gesamte Modulprüfung wiederholt werden kann. 5Ein Verbesserungsversuch

bei der Bachelor-Arbeit einschließlich des Kolloquiums ist ausgeschlossen. 6Erreicht der

Prüfling im Verbesserungsversuch ein anderes Ergebnis als im ersten Versuch, so wird das

bessere der beiden Ergebnisse berücksichtigt und bei der Berechnung der Gesamtnote der

Abschlussprüfung zugrunde gelegt.

 

Wenn sie dazu Fragen haben:

Studiendekanat/M. Risius

per Mail, Telefon, Sprechzeit

PRÜFUNGSANMELDUNG: NOTENVERBESSERUNG

§12 Abs. 5 der BPO Teil A sieht vor, dass es den Verbesserungsversuch gibt (genau s. unten Auszug aus BPO).

 

Wie meldet man das an:

Einfach bei der Online-Anmeldung ganz normal als Prüfung, genauso, wie beim ersten Versuch auch.

Dann sieht man allerdings in seinem Online-Notenspiegel, dass das Modul zweimal aufgeführt wird. Einmal als bestanden mit Note und einmal als angemeldet.

 

 

§12 BPO Teil A:

(5) 1Wer eine Prüfung bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note

(Verbesserungsversuch) innerhalb der Regelstudienzeit die Prüfung im entsprechenden

Studiengang an der Hochschule Emden/Leer einmal wiederholen; ein zweiter

Verbesserungsversuch in derselben Prüfung ist ausgeschlossen. 2Studierende können

während ihres Studiums an der Hochschule Emden/Leer insgesamt 3 Verbesserungsversuche im Bachelorstudium absolvieren. 3Sofern die Prüfungsordnung

nichts anderes vorsieht, gilt die Möglichkeit des Verbesserungsversuches für alle

studienbegleitenden Prüfungen in Klausurform und in mündlichen Prüfungen. 4Bei

Modulprüfungen, die aus mehreren Prüfungselementen bestehen, kann Teil B vorsehen,

dass nur die gesamte Modulprüfung wiederholt werden kann. 5Ein Verbesserungsversuch

bei der Bachelor-Arbeit einschließlich des Kolloquiums ist ausgeschlossen. 6Erreicht der

Prüfling im Verbesserungsversuch ein anderes Ergebnis als im ersten Versuch, so wird das

bessere der beiden Ergebnisse berücksichtigt und bei der Berechnung der Gesamtnote der

Abschlussprüfung zugrunde gelegt.

 

Wenn sie dazu Fragen haben:

Studiendekanat/M. Risius

per Mail, Telefon, Sprechzeit