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MELDUNG AUS DEM PRÜFUNGSAMT

Nicht bestandene Prüfungsleistungen (PL) + Studienleistungen (SL)

Prüfungsamt/Fokken

 

Nicht bestandene Prüfungsleistungen (PL) + Studienleistungen (SL)

 

.

.„Nicht bestandene „Studienleistungen” (SL) nach § 7 Abs. 2 des Allgemeinen Teils (A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO, AT) sind im Folgesemester neu anzumelden. Hierfür erfolgt keine automatische Anmeldung durch das Prüfungsamt.

 

Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen nach erstmaligem Nichtbestehen einer Prüfungsleistung (PL) nach § 7 Abs. 1 BPO, AT, erfolgt nach wie vor durch das Prüfungsamt (Pflichtanmeldung gem. § 12 Abs. 3 BPO, AT)

 

Bei Fragen dazu oder Beratungsbedarf kommen Sie gerne in meine Sprechzeit:

Studiendekanat, Studiengangskoordination Soziale Arbeit,Raum G214, MO/DI/MI 11- 11.50 Uhr

MELDUNG AUS DEM PRÜFUNGSAMT

Nicht bestandene Prüfungsleistungen (PL) + Studienleistungen (SL)

Prüfungsamt/Fokken

 

Nicht bestandene Prüfungsleistungen (PL) + Studienleistungen (SL)

 

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.„Nicht bestandene „Studienleistungen” (SL) nach § 7 Abs. 2 des Allgemeinen Teils (A) der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO, AT) sind im Folgesemester neu anzumelden. Hierfür erfolgt keine automatische Anmeldung durch das Prüfungsamt.

 

Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen nach erstmaligem Nichtbestehen einer Prüfungsleistung (PL) nach § 7 Abs. 1 BPO, AT, erfolgt nach wie vor durch das Prüfungsamt (Pflichtanmeldung gem. § 12 Abs. 3 BPO, AT)

 

Bei Fragen dazu oder Beratungsbedarf kommen Sie gerne in meine Sprechzeit:

Studiendekanat, Studiengangskoordination Soziale Arbeit,Raum G214, MO/DI/MI 11- 11.50 Uhr