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INHALTLICHE ANLEITUNG ZU MODUL 16 SOZIALE ARBEIT

Bitte beachten!

Liebe Studierende im Studiengang Soziale Arbeit,

 

als Modulbeauftragte für Modul 16 möchte ich Sie hier darüber unterrichten, was in M16 alles anrechenbar ist, daher hier zunächst eine Auflistung und im Anschluss der Auszug aus dem Modulhandbuch.

 

Welche Module der Sozialen Arbeit können (mit anderen Untertitel/Themengebieten) zusätzlich in Modul 16 angerechnet werden:

 

Modul 5: die dritte Thematik, die man nicht als Pflicht gewählt hat,

Modul 15 (anderer Untertitel als in der Pflicht) + und natürlich alle Angebote, die spezifisch zu Modul 16 angeboten werden,

Modul 19-22 aus den Vertiefungsgebieten (aber andere Thematik als im Pflicht-Seminar!)

ALLE ANDEREN PFLICHTMODULE KÖNNEN NICHT MIT ERNEUTEM BELEGEN ANGERECHNET WERDEN!

 

 

UND eigentlich sollen Sie mal über den „Tellerrand schauen“:

 

Besuchen Sie daher Veranstaltungen aus einem/r

- Anderen Studiengang (sorgen sie selbst dafür, dass Ihre Anwesenheit quittiert wird)

- Anderen Fachbereich (sorgen sie selbst dafür, dass Ihre Anwesenheit quittiert wird)

- Anderen Hochschule (vorherige Absprache mit ModulbeauftragteR)

- Auslandssemester (Absprache mit International Office/FachbereichsbeauftragteR für Auslandsaufenthalte)

 

GRUNDSÄTZLICH GILT: 2 SWS MIT AKTIVER TEILNAHME OHNE PRÜFUNGSBELASTUNG ERGEBEN 2 CP

 

NEU (ab SomSem14): Mitarbeit in den Hochschulgremien:

Die Mitarbeit kann auf Antrag bei der Modulverantwortlichen durch Vergabe von Kreditpunkten anerkannt werden. Möglich ist eine Anrechnung von bis zu 2 Kreditpunkten pro Semester, maximal 4 Kreditpunkten im Studienverlauf

 

HILFSKRAFTTÄTIGKEITEN ERFOLGEN AUSSCHLIESSLICH GEGEN BEZAHLUNG.

 

 

 

AUSZUG AUS DEM MODULHANDBUCH:

Das Studium Generale ist eine verpflichtende Studienleistung, die von den Studierenden individuell aus dem Angebot aller Studiengänge der eigenen und anderer in- und ausländischer Hochschulen sowie anerkannter Fort- und Weiterbildungsträger zusammengestellt werden kann.

Zunächst ist daran gedacht, dass Studierende das Wahlmodul (ganz oder teilweise) nutzen, um in den Modulen 19 bis 23 Veranstaltungen anderer als des selbst gewählten Vertiefungsgebietes (über die ohnehin vorhandenen Wahlmöglichkeiten hinaus) oder auch spezielle Veranstaltungen des Wahlmoduls 16 zu besuchen. Dadurch erweitern sie die fachliche Breite ihres Studiums Sozialer Arbeit.

In zweiter Linie ist daran gedacht, dass Studierende dieses Wahlmodul (ganz oder teilweise) dazu nutzen, sich einen Einblick in die Fragestellungen anderer Studiengänge dieses Fachbereichs zu verschaffen.

In beiden Fällen bleibt der fachliche Zusammenhang zur Sozialen Arbeit bzw. zu den Gesundheitswissenschaften gesichert.

Das Wahlmodul eröffnet aber weiterhin die Möglichkeit, Credits aus anderen Studiengängen dieser Hochschule oder aus anderen Hochschulen im In- oder Ausland einzubringen, sofern sie nach Aufnahme des Studiums Sozialer Arbeit am Fachbereich erworben worden sind.

Wer aber nach Aufnahme des Studiums Sozialer Arbeit an anderen Studiengängen partizipiert, von dem kann praktisch angenommen werden, dass damit fachliche Interessen komplettiert werden.

Es wird bewusst ein Freiraum bei der Verfolgung dieser je eigenen fachlichen Interessen eingeräumt.

Die Verfolgung des je eigenen Interesses kann auch die aktive Mitarbeit in den Hochschulgremien einbeziehen. Die Mitarbeit kann auf Antrag beim Modulverantwortlichen durch Vergabe von Kreditpunkten anerkannt werden. Möglich ist eine Anrechnung von bis zu 2 Kreditpunkten pro Semester, maximal 4 Kreditpunkten im Studienverlauf. Das nähere regelt die Studienkommission.

Aus diesem Grunde kann auch keine feste Platzierung dieses Wahlmoduls im Studienverlauf vorgenommen werden. Wer an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland Studieninhalte Sozialer Arbeit studiert, wird auf deren Anerkennung mit Hilfe dieses Moduls in der Regel nicht angewiesen sein. Es wird nämlich möglich sein, sich die Gleichwertigkeit dieser Studienanteile mit anderen Modulen dieses Curriculums anerkennen zu lassen und damit diese Module zu kompensieren. Dennoch wirkt sich das Wahlmodul 16 als Anreiz aus, einen Teil des Studiums andernorts oder im Ausland zu verbringen. Das Wahlmodul entlastet in Zweifelsfällen von der Sorge, dort abgeleistete Studienanteile wegen mangelnder Vergleichbarkeit nicht anerkannt zu bekommen.

 

Bei Fragen dazu oder Beratungsbedarf kommen Sie gerne in meine Sprechzeit:

Studiendekanat, Studiengangskoordination Soziale Arbeit, Modulverantwortliche M16 SozArb, Raum G214, MO/DI/MI 11- 11.50 Uhr

INHALTLICHE ANLEITUNG ZU MODUL 16 SOZIALE ARBEIT

Bitte beachten!

Liebe Studierende im Studiengang Soziale Arbeit,

 

als Modulbeauftragte für Modul 16 möchte ich Sie hier darüber unterrichten, was in M16 alles anrechenbar ist, daher hier zunächst eine Auflistung und im Anschluss der Auszug aus dem Modulhandbuch.

 

Welche Module der Sozialen Arbeit können (mit anderen Untertitel/Themengebieten) zusätzlich in Modul 16 angerechnet werden:

 

Modul 5: die dritte Thematik, die man nicht als Pflicht gewählt hat,

Modul 15 (anderer Untertitel als in der Pflicht) + und natürlich alle Angebote, die spezifisch zu Modul 16 angeboten werden,

Modul 19-22 aus den Vertiefungsgebieten (aber andere Thematik als im Pflicht-Seminar!)

ALLE ANDEREN PFLICHTMODULE KÖNNEN NICHT MIT ERNEUTEM BELEGEN ANGERECHNET WERDEN!

 

 

UND eigentlich sollen Sie mal über den „Tellerrand schauen“:

 

Besuchen Sie daher Veranstaltungen aus einem/r

- Anderen Studiengang (sorgen sie selbst dafür, dass Ihre Anwesenheit quittiert wird)

- Anderen Fachbereich (sorgen sie selbst dafür, dass Ihre Anwesenheit quittiert wird)

- Anderen Hochschule (vorherige Absprache mit ModulbeauftragteR)

- Auslandssemester (Absprache mit International Office/FachbereichsbeauftragteR für Auslandsaufenthalte)

 

GRUNDSÄTZLICH GILT: 2 SWS MIT AKTIVER TEILNAHME OHNE PRÜFUNGSBELASTUNG ERGEBEN 2 CP

 

NEU (ab SomSem14): Mitarbeit in den Hochschulgremien:

Die Mitarbeit kann auf Antrag bei der Modulverantwortlichen durch Vergabe von Kreditpunkten anerkannt werden. Möglich ist eine Anrechnung von bis zu 2 Kreditpunkten pro Semester, maximal 4 Kreditpunkten im Studienverlauf

 

HILFSKRAFTTÄTIGKEITEN ERFOLGEN AUSSCHLIESSLICH GEGEN BEZAHLUNG.

 

 

 

AUSZUG AUS DEM MODULHANDBUCH:

Das Studium Generale ist eine verpflichtende Studienleistung, die von den Studierenden individuell aus dem Angebot aller Studiengänge der eigenen und anderer in- und ausländischer Hochschulen sowie anerkannter Fort- und Weiterbildungsträger zusammengestellt werden kann.

Zunächst ist daran gedacht, dass Studierende das Wahlmodul (ganz oder teilweise) nutzen, um in den Modulen 19 bis 23 Veranstaltungen anderer als des selbst gewählten Vertiefungsgebietes (über die ohnehin vorhandenen Wahlmöglichkeiten hinaus) oder auch spezielle Veranstaltungen des Wahlmoduls 16 zu besuchen. Dadurch erweitern sie die fachliche Breite ihres Studiums Sozialer Arbeit.

In zweiter Linie ist daran gedacht, dass Studierende dieses Wahlmodul (ganz oder teilweise) dazu nutzen, sich einen Einblick in die Fragestellungen anderer Studiengänge dieses Fachbereichs zu verschaffen.

In beiden Fällen bleibt der fachliche Zusammenhang zur Sozialen Arbeit bzw. zu den Gesundheitswissenschaften gesichert.

Das Wahlmodul eröffnet aber weiterhin die Möglichkeit, Credits aus anderen Studiengängen dieser Hochschule oder aus anderen Hochschulen im In- oder Ausland einzubringen, sofern sie nach Aufnahme des Studiums Sozialer Arbeit am Fachbereich erworben worden sind.

Wer aber nach Aufnahme des Studiums Sozialer Arbeit an anderen Studiengängen partizipiert, von dem kann praktisch angenommen werden, dass damit fachliche Interessen komplettiert werden.

Es wird bewusst ein Freiraum bei der Verfolgung dieser je eigenen fachlichen Interessen eingeräumt.

Die Verfolgung des je eigenen Interesses kann auch die aktive Mitarbeit in den Hochschulgremien einbeziehen. Die Mitarbeit kann auf Antrag beim Modulverantwortlichen durch Vergabe von Kreditpunkten anerkannt werden. Möglich ist eine Anrechnung von bis zu 2 Kreditpunkten pro Semester, maximal 4 Kreditpunkten im Studienverlauf. Das nähere regelt die Studienkommission.

Aus diesem Grunde kann auch keine feste Platzierung dieses Wahlmoduls im Studienverlauf vorgenommen werden. Wer an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland Studieninhalte Sozialer Arbeit studiert, wird auf deren Anerkennung mit Hilfe dieses Moduls in der Regel nicht angewiesen sein. Es wird nämlich möglich sein, sich die Gleichwertigkeit dieser Studienanteile mit anderen Modulen dieses Curriculums anerkennen zu lassen und damit diese Module zu kompensieren. Dennoch wirkt sich das Wahlmodul 16 als Anreiz aus, einen Teil des Studiums andernorts oder im Ausland zu verbringen. Das Wahlmodul entlastet in Zweifelsfällen von der Sorge, dort abgeleistete Studienanteile wegen mangelnder Vergleichbarkeit nicht anerkannt zu bekommen.

 

Bei Fragen dazu oder Beratungsbedarf kommen Sie gerne in meine Sprechzeit:

Studiendekanat, Studiengangskoordination Soziale Arbeit, Modulverantwortliche M16 SozArb, Raum G214, MO/DI/MI 11- 11.50 Uhr