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Anerkennung von erbrachten Leistungen im Auslandsstudiensemester
Im Studiengang "Nachhaltige Produktentwicklung im Maschinenbau" ist das internationale Schwerpunktsemester ein Pflichtteil des Studiums. Das erfolgreiche Auslandsstudiensemester wird für das Studium anerkannt und als "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.
Die Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen erfolgt gemäß des Learning Agreement for Studies, welches zwischen dem/der Studierende/n, der Heimathochschule und der ausländischen Gasthochschule vor bzw. am Anfang des Auslandsstudiums abgeschlossen wurde.
Das gilt für ALLE Outgoing-Studierenden!
Learning Agreement for Studies:
ERASMUS+ Studierende:
i.d.R. digitales Learning Agreement (MoveOn)
Nicht-Erasmus+ Studierende:
Formular (Papierversion)
- Um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen gewährleisten zu können
- Auflistung der ausgewählten Kurse an der Gasthochschule sowie Anerkennung
- Das Learning Agreement besteht aus
- Learning Agreement "Before the Mobility"
- ggf. Learning Agreement "During the Mobility"
- Die Formulare müssen nicht im Original vorliegen; Kopien/Scans sind ausreichend.
Ausführliche Information zum Anerkennungsprozess und Vorlagen zu Learning Agreements
- Jeweils eigenes Formular: ERASMUS+ Studierende: i.d.R. digitales Learning Agreement/ außerhalb Erasmus+ Studierende (Erläuterungen zum Learning Agreement)
- Soll erst nach der (internen) Zusage für den Studienplatz und Prüfung der Anerkennung der ausgewählten Kurse ausgefüllt werden, i.d.R. bis zur Bewerbungsdeadline an der Gasthochschule
- Das Learning Agreement "Before the Mobility" muss von Ihnen, von der Hochschule Emden/Leer und von der Gasthochschule VOR ANTRITT DER MOBILITÄT digital genehmigt bzw. unterschrieben sein!
Sie sollen sich rechtzeitig -schon vor dem (internen) Bewerbungsverfahren über das Kursangebot an der Gasthochschule sowie über die Anerkennung informieren. Informationen über die Kursangebote finden Sie auf den Webseiten der Gasthochschulen; ggf. bitte mit Frau Held in Verbindung setzen.
Um die Anerkennung prüfen zu können, reichen Sie bitte die Kursbeschreibungen (auf Englisch oder falls in anderer Sprache stichwortartig auf Deutsch mit Kursbeschreibungen in Original Sprache) und mit Info zu ECTS-Credit Points bei Frau Hakkarainen ein. Bitte beachten Sie, dass Sie im Ausland 28 Credit Points belegen müssen; mehr könnte ggf. vorteilhaft sein. Es ist auch sinnvoll, mehrere Kurse zur Anerkennung prüfen zu lassen, damit Sie ggf. eine Auswahl haben.
Sobald die Kurse für die Anerkennung geprüft sind und Sie eine (interne) Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, muss das Learning Agreement "Before the Mobility" von Ihnen ausgefüllt und von Ihnen sowie von der zuständigen Person an der HS Emden/Leer digital genehmigt bzw. unterschrieben werden.
Danach wird das Learning Agreement an die ausländische Gasthochschule (Partnerhochschulen: i.d.R. zusammen mit den Bewerbungsunterlagen) zur Genehmigung/Unterzeichnung geschickt -von Ihnen oder von Frau Hakkarainen, je nach Bewerbungsverfahren/Digitales Learning Agreement, bzw. Absprache.
Papierversion: i.d.R. sendet die ausländische Gasthochschule das unterschriebene Learning Agreement an Sie bzw. Frau Hakkarainen zurück. Wenn Sie das Learning Agreement erhalten, bitte leiten Sie das an Frau Hakkarainen (Erasmus+/Promos-Studierende: bitte auch an Frau Janine Hülsen/International Office) weiter!
Es liegt in Ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, dass das vollständig genehmigte/unterschriebene Learning Agreement rechtzeitig an der HS Emden/Leer vorliegt!
- NUR bei Änderungen zum Learning Agreement "Before the Mobility"!
- Jeweils eigenes Formular: ERASMUS+ Studierende: i.d.R. digitales Learning Agreement/ außerhalb Erasmus+ Studierende (Erläuterungen zum Learning Agreement)
Falls es zu Änderungen an der ursprunglichen Kurswahl kommt, die vor dem Auslandsstudiensemester auf dem Learning Agreement "Before the Mobility" eingetragen wurde, müssen Sie während der ersten Tage an der ausländischen Gasthochschule das Learning Agreement "During the Mobility" ausfüllen.
BEVOR Sie das Learning Agreement "During the Mobility" ausfüllen, müssen Sie sich mit Frau Hakkarainen in Verbindung setzen; die neuen Kurse müssen ebenfalls für die Anerkennung geprüft werden. Dafür müssen die Kursbeschreibungen und Infos zu Credit Points eingereicht werden. Sobald die Anerkennung geklärt ist, kann das Learning Agreement von Ihnen ausgefüllt und genehmigt/unterschrieben werden; die Gasthochschule muss dieses ebenfalls genehmigen/unterschreiben. Das vollständige Learning Agreement "During the Mobility" muss innerhalb der ersten 2 Wochen nach Studienbeginn an der Gasthochschule bei Frau Held vorgelegt werden; bzw. nach den Regeln der Gasthochschule, wenn diese weniger als 2 Wochen betragen. Nach Erhalt des Learning Agreements wird es auch an der HS Emden/Leer genehmigt/unterschrieben.
BITTE BEACHTEN: auch wenn es keine Änderungen zum Learning Agreement "Before the Mobility" gibt, geben Sie bitte trotzdem in diesem Fall innerhalb der ersten 2 Wochen nach Studienbeginn an der Gasthochschule eine Rückmeldung an Frau Held, damit Ihr Learning Agreement abgeschlossen werden kann.
- Es muss ein ERFAHRUNGSBERICHT (Formular für den Erfahrungsbericht "Studium" -Vorlage unter ERASMUS-Unterlagen) eingereicht werden; Studierende außerhalb ERASMUS+ sollen dieses Formular ebenfalls benutzen. Bitte per E-Mail an Frau Hakkarainen, sowie für die ERASMUS+ -und Promos-Studierenden bitte auch an Frau Hülsen/International Office.
- Danach erfolgt die ANERKENNUNG ("bestanden" oder "nicht bestanden") der erbrachten Leistungen aus dem Ausland. Für die Anerkennung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Das Original Zeugnis (Transcript of Records) der Gasthochschule oder auch ausreichend, wenn die Gasthochschule das Transcript of Records direkt ans International Office per E-Mail schickt (wird ca. 5 Wochen nach dem Prüfungszeitraum von der Gasthochschule geschickt). Wenn Sie das Original Transcript of Records erhalten, reichen Sie es bitte bei Frau Held ein; das Original erhalten Sie später wieder zurück.
- Das vollständige Learning Agreement for Studies ("Before the Mobility"; ggf. "During the Mobility").
- Erfahrungsbericht.
- Anerkennungsformular der HS Emden/Leer:
- Das Anerkennungsformular der HS Emden/Leer muss von Ihnen (ohne Noten) ausgefüllt werden.
- Danach senden Sie es bitte per E-Mail an Frau Held. Die Anerkennung wird bestätigt und der Anhang zum Diploma Supplement ans Prüfungsamt weitergeleitet.
- Das Original Transcript of Records der Gasthochschule sowie das Anerkennungsdokument "Transcript of Records" erhalten Sie wieder zurück.
- Der Anhang zum Diploma Supplement verbleibt im Prüfungsamt bis zur Ausstellung Ihres Diploma Supplements am Ende Ihres Studiums.
- NICHTBESTANDENE KLAUSUREN IM AUSLAND
- Sollen/müssen die Prüfungen wiederholt werden, dann muss der Nachholversuch von der Partnerhochschule gestellt werden.
- Individiuelle Rücksprache, ob die Klausur nach Emden geschickt werden kann.
- Falls keine Nachholprüfungen von der Gasthochschule gestellt werden, oder nach Ausschöpfung von zumutbaren Prüfungswiederholungen weniger als 28 Credit Points vorliegt, aber mindestens 20 Credit Points, können in Absprache mit der*dem Beauftragten für das internationale Schwerpunktsemester alternative Prüfungsleistungen festgelegt werden.
Um das internationale Schwerpunktsemester erfolgreich als bestanden bewertet zu bekommen, muss das Auslandsstudiensemester mit 28 Credit Points und der studienbegleitende Teil mit 2 Credit Points erfolgreich abgeschlossen sein.