Infocenter

Hier findest du einige interessante Informationen und Fakten zum Thema Ausbildung und JAV.

Anhand unseres Flyers kannst du dir einen ersten Überblick über die JAV verschaffen.

Bei Fragen kannst du dich gerne jederzeit an uns wenden.

 

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Schon gewusst?

Nach § 14 TVA-L BBiG hast du einen Freistellungsanspruch für insgesamt fünf Ausbildungstage, um dich auf die vorgeschriebenen Abschlussprüfungen vorzubereiten.

Hierzu musst du allerdings vorher einen Antrag in der Personalabteilung einreichen.

Diesen findest du im HELP-Portal (PA-A-3) oder direkt hier.

Das neue Berufsbildungsgesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten, damit ergeben sich gleichzeitig viele Änderungen.

§ 15 BBiG regelt beispielsweise nun, dass du für die Teilnahme an Prüfungen und zusätzlich an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freigestellt werden musst.

Die gesamten Änderungen findest du auf der Internetseite des BMBF:

Dafür klicke hier.