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Krankmeldung zu den Prüfungen

Krankmeldung laut PK-Beschluss "unverzüglich" und nur mit ärztlichem (Kurz-) Attest, aus dem Grund und Dauer der Prüfungsunfähigkeit hervorgeht (kein "gelber Zettel"!).

Krankmeldung zu den Prüfungen

Krankmeldung laut PK-Beschluss "unverzüglich" und nur mit ärztlichem (Kurz-) Attest, aus dem Grund und Dauer der Prüfungsunfähigkeit hervorgeht (kein "gelber Zettel"!).