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DIE PRÜFUNGSKOMMISSION INFORMIERT

Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung

DIE PRÜFUNGSKOMMISSION INFORMIERT

Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung

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Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung

Gemäß Teil A der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Hochschule Emden/Leer, veröffentlicht am 27.06.2011 (Verkündungsblatt der Hochschule) sind Verbesserungsversuche im Bachelorstudium zulässig. Die Prüfungskommission verweist auf § 12 Abs. 5 Teil A BPO.

„Wer eine Prüfung bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note (Verbesserungsversuch) innerhalb der Regelstudienzeit die Prüfung im entsprechenden Studiengang an der Hochschule Emden/Leer einmal wiederholen; ein zweiter Verbesserungsversuch in derselben Prüfung ist ausgeschlossen. Studierende können während ihres Studiums an der Hochschule Emden/Leer insgesamt 3 Verbesserungsversuche im Studium absolvieren. Sofern die Prüfungsordnung nichts anderes vorsieht, gilt die Möglichkeit des Verbesserungsversuches für alle studienbegleitenden Prüfungen in Klausurform und in mündlichen Prüfungen. (…) Erreicht der Prüfling im Verbesserungsversuch ein anderes Ergebnis als im ersten Versuch, so wird das bessere der beiden Ergebnisse berücksichtigt und bei der Berechnung der Gesamtnote der Abschlussprüfung zugrunde gelegt.”

Danach müssen für den Verbesserungsversuch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Wiederholung findet innerhalb der Regelstudienzeit statt

2. Es handelt sich um die erstmalige Wiederholung

3. Es handelt sich um eine studienbegleitende Prüfung

4. Es handelt sich um eine Prüfung in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung

 

Hinweis zur Anmeldung zur Notenverbesserung über das Online-Portal .

Die Online-Anmeldung ist technisch nur für ausdrücklich mit der Prüfungsart „K“ oder „M“ im Modulkatalog gekennzeichnete Prüfungsleistungen möglich. In allen anderen Fällen, in denen nach Wahl der Prüfungsart, die Prüfungsleistung in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung erbracht wurde, müssen sich die Studierenden im Prüfungsamt für den Verbesserungsversuch in Papierform anmelden.

 

 

Der Verbesserungsversuch wird von demselben/denselben Prüfer/n abgenommen wie die Prüfungsleistung. Prüferwechsel müssen von der Prüfungskommission genehmigt werden.

 

Bei Fragen dazu oder Beratungsbedarf kommen Sie gerne in meine Sprechzeit

Studiendekanat, Studiengangskoordination Soziale Arbeit,Raum G214, MO/DI/MI 11- 11.50 Uhr

DIE PRÜFUNGSKOMMISSION INFORMIERT

Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung

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Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung

Gemäß Teil A der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge (BPO) der Hochschule Emden/Leer, veröffentlicht am 27.06.2011 (Verkündungsblatt der Hochschule) sind Verbesserungsversuche im Bachelorstudium zulässig. Die Prüfungskommission verweist auf § 12 Abs. 5 Teil A BPO.

„Wer eine Prüfung bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note (Verbesserungsversuch) innerhalb der Regelstudienzeit die Prüfung im entsprechenden Studiengang an der Hochschule Emden/Leer einmal wiederholen; ein zweiter Verbesserungsversuch in derselben Prüfung ist ausgeschlossen. Studierende können während ihres Studiums an der Hochschule Emden/Leer insgesamt 3 Verbesserungsversuche im Studium absolvieren. Sofern die Prüfungsordnung nichts anderes vorsieht, gilt die Möglichkeit des Verbesserungsversuches für alle studienbegleitenden Prüfungen in Klausurform und in mündlichen Prüfungen. (…) Erreicht der Prüfling im Verbesserungsversuch ein anderes Ergebnis als im ersten Versuch, so wird das bessere der beiden Ergebnisse berücksichtigt und bei der Berechnung der Gesamtnote der Abschlussprüfung zugrunde gelegt.”

Danach müssen für den Verbesserungsversuch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Wiederholung findet innerhalb der Regelstudienzeit statt

2. Es handelt sich um die erstmalige Wiederholung

3. Es handelt sich um eine studienbegleitende Prüfung

4. Es handelt sich um eine Prüfung in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung

 

Hinweis zur Anmeldung zur Notenverbesserung über das Online-Portal .

Die Online-Anmeldung ist technisch nur für ausdrücklich mit der Prüfungsart „K“ oder „M“ im Modulkatalog gekennzeichnete Prüfungsleistungen möglich. In allen anderen Fällen, in denen nach Wahl der Prüfungsart, die Prüfungsleistung in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung erbracht wurde, müssen sich die Studierenden im Prüfungsamt für den Verbesserungsversuch in Papierform anmelden.

 

 

Der Verbesserungsversuch wird von demselben/denselben Prüfer/n abgenommen wie die Prüfungsleistung. Prüferwechsel müssen von der Prüfungskommission genehmigt werden.

 

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