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News

Bescheinigung Praktikum II

Soziale Arbeit, 5./6. Semester: Nach dem zweiten Praktikum…

muss die Bescheinigung der Praxisstelle direkt eingereicht werden.

Spätester Abgabetermin: 17. März 2017

Die Praktikumsbescheinigung der Praxisstelle (Bescheinigung, Beurteilung oder Zeugnis) über das abgeleistete Praktikum muss bis zum 17. März zusammen mit dem bereits genehmigten Antrag (Modul 13) beim Praxiskoordinator, Carsten Bunk, abgegeben, d.h. in das Postfach eingeworfen oder per Post zu meinen Händen an die Hochschule eingesandt werden.

Die Abgabe der Bescheinigung bis zum 17. März 2017 ist wichtig, damit ihr im sechsten Semester zur BA-Arbeit zugelassen werden könnt.

Mit der Abgabe der Praktikumsbescheinigung ist das Modul 13 noch nicht erfolgreich abgeschlossen! Das Modul 13 besteht aus zwei Vorlesungen und einem Seminar und schließt am Ende des 6. Semesters mit der Benotung des Praxisberichtes (Prüfungsleistung in Modul 13.)

Der Praktikumsbericht wird zur Mitte / Ende des Semesters im Seminar Modul 13 eingereicht und benotet. (Den Bericht nicht bei Carsten Bunk abgeben!)

Mit der Abgabe der Praktikumsbescheinigung werden durch das Prüfungsamt auch noch keine CPs (8 CP für das Praktikum) angerechnet. Die Gesamtsumme von 17 CP in Modul 13 wird erst nach o.g. erfolgreicher Prüfungsleistung angerechnet.

Bitte denkt im Praktikum daran, euch rechtzeitig eine Praktikumsbescheinigung durch die Praxisstelle ausstellen zu lassen.

Wer im 6. Semester seine BA-Arbeit noch nicht schreiben möchte, braucht sich an die o.g. Fristen natürlich nicht zu halten. Die Studienleistung „Praktikum II“ wird dann eben später anerkannt.

Viel Erfolg im Praktikum!

Carsten Bunk

Bescheinigung Praktikum II

Soziale Arbeit, 5./6. Semester: Nach dem zweiten Praktikum…

muss die Bescheinigung der Praxisstelle direkt eingereicht werden.

Spätester Abgabetermin: 17. März 2017

Die Praktikumsbescheinigung der Praxisstelle (Bescheinigung, Beurteilung oder Zeugnis) über das abgeleistete Praktikum muss bis zum 17. März zusammen mit dem bereits genehmigten Antrag (Modul 13) beim Praxiskoordinator, Carsten Bunk, abgegeben, d.h. in das Postfach eingeworfen oder per Post zu meinen Händen an die Hochschule eingesandt werden.

Die Abgabe der Bescheinigung bis zum 17. März 2017 ist wichtig, damit ihr im sechsten Semester zur BA-Arbeit zugelassen werden könnt.

Mit der Abgabe der Praktikumsbescheinigung ist das Modul 13 noch nicht erfolgreich abgeschlossen! Das Modul 13 besteht aus zwei Vorlesungen und einem Seminar und schließt am Ende des 6. Semesters mit der Benotung des Praxisberichtes (Prüfungsleistung in Modul 13.)

Der Praktikumsbericht wird zur Mitte / Ende des Semesters im Seminar Modul 13 eingereicht und benotet. (Den Bericht nicht bei Carsten Bunk abgeben!)

Mit der Abgabe der Praktikumsbescheinigung werden durch das Prüfungsamt auch noch keine CPs (8 CP für das Praktikum) angerechnet. Die Gesamtsumme von 17 CP in Modul 13 wird erst nach o.g. erfolgreicher Prüfungsleistung angerechnet.

Bitte denkt im Praktikum daran, euch rechtzeitig eine Praktikumsbescheinigung durch die Praxisstelle ausstellen zu lassen.

Wer im 6. Semester seine BA-Arbeit noch nicht schreiben möchte, braucht sich an die o.g. Fristen natürlich nicht zu halten. Die Studienleistung „Praktikum II“ wird dann eben später anerkannt.

Viel Erfolg im Praktikum!

Carsten Bunk