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BA-ARBEIT: EXTERNE PRÜFER_INNEN

Die Prüfungskommission informiert:

Zulassung als externeR PrüferIN

BA-ARBEIT: EXTERNE PRÜFERINNEN

Die Prüfungskommission informiert:

Zulassung als externer Prüfer

 

Für die Entscheidung über die Zulassung als externe Prüferin oder Prüfer muss der Antrag auf die Bestellung, neben den Angaben zur Person, folgende Nachweise und Informationen enthalten:

 

1. zu Ausbildung/Studium/Qualifikation

- Nachweis zur Ausbildung und zum Hochschulabschluss, einschließlich Studienfach (ggf. mit Vertiefungsrichtung)

2. zur derzeitigen beruflichen Praxis

- Angaben zur ausgeübten Funktion, aus denen die Art der beruflichen Tätigkeit in der Einrichtung/im Unternehmen hervorgeht, sowie eine mindestens dreijährige berufliche Praxis

- 3. zur Erfahrung in der Ausbildung, Forschung oder Lehre

- Die Angaben zu 2.) müssen die ausreichende Erfahrung in der beruflichen Praxis und Ausbildung/Anleitung und Führung von Personal verdeutlichen.

Erwünscht ist, so weit vorhanden, Nachweis weiterer Qualifikationen wie Promotion oder weiterführende Studien

 

Bitte einen formlosen Antrag an die Prüfungskommission allerspätestens zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit

 

Bei Fragen dazu oder Beratungsbedarf kommen Sie gerne in meine Sprechzeit:

Studiendekanat, Studiengangskoordination Soziale Arbeit,Raum G214, MO/DI/MI 11- 11.50 Uhr

BA-ARBEIT: EXTERNE PRÜFER_INNEN

Die Prüfungskommission informiert:

Zulassung als externeR PrüferIN

BA-ARBEIT: EXTERNE PRÜFERINNEN

Die Prüfungskommission informiert:

Zulassung als externer Prüfer

 

Für die Entscheidung über die Zulassung als externe Prüferin oder Prüfer muss der Antrag auf die Bestellung, neben den Angaben zur Person, folgende Nachweise und Informationen enthalten:

 

1. zu Ausbildung/Studium/Qualifikation

- Nachweis zur Ausbildung und zum Hochschulabschluss, einschließlich Studienfach (ggf. mit Vertiefungsrichtung)

2. zur derzeitigen beruflichen Praxis

- Angaben zur ausgeübten Funktion, aus denen die Art der beruflichen Tätigkeit in der Einrichtung/im Unternehmen hervorgeht, sowie eine mindestens dreijährige berufliche Praxis

- 3. zur Erfahrung in der Ausbildung, Forschung oder Lehre

- Die Angaben zu 2.) müssen die ausreichende Erfahrung in der beruflichen Praxis und Ausbildung/Anleitung und Führung von Personal verdeutlichen.

Erwünscht ist, so weit vorhanden, Nachweis weiterer Qualifikationen wie Promotion oder weiterführende Studien

 

Bitte einen formlosen Antrag an die Prüfungskommission allerspätestens zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit

 

Bei Fragen dazu oder Beratungsbedarf kommen Sie gerne in meine Sprechzeit:

Studiendekanat, Studiengangskoordination Soziale Arbeit,Raum G214, MO/DI/MI 11- 11.50 Uhr