Voraussetzungen für eine Professur
Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) schreibt in §25 die zu erfüllenden Voraussetzungen einer Professur vor:
1. Abgeschlossenes Hochschulstudium
2. Durch praktische Erfahrung pädagogisch-didaktische Eignung : Lehrerfahrung, idealerweise mit Studierenden
3. Besondere Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit : Überdurchschnittliche Promotion (id.R. magna cum laude oder summa cum laude)
4. Besondere Leistungen bei der Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Praxis : Mind. 5 Jahre praktische Erfahrung, davon 3 Jahre außerhalb des Hochschulkontextes
5. Erfüllung der stellenspezifischen Anforderungen : Qualifikationen gemäß Stellenausschreibung
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auch auf der Homepage unserer Personalabteilung.