Voraussetzungen für eine Professur

Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) schreibt in §25 die zu erfüllenden Voraussetzungen einer Professur vor: 

1. Abgeschlossenes Hochschulstudium

2. Durch praktische Erfahrung pädagogisch-didaktische Eignung :  Lehrerfahrung, idealerweise mit Studierenden

 3. Besondere Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit :  Überdurchschnittliche Promotion (id.R. magna cum laude oder summa cum laude)

4. Besondere Leistungen bei der Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Praxis :  Mind. 5 Jahre praktische Erfahrung, davon 3 Jahre außerhalb des Hochschulkontextes

5. Erfüllung der stellenspezifischen Anforderungen : Qualifikationen gemäß Stellenausschreibung

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auch auf der Homepage unserer Personalabteilung