Studenten-Meldeverfahren (SMV)

Für die Immatrikulation an der Hochschule Emden/Leer muss im Regelfall ein Nachweis über Ihren Versicherungsstatus vorgelegt werden.
Gem. § 199a Abs. 2 SGB V besteht zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Hochschulen eine gegenseitige Meldepflicht. Seit 01.12.2021 nutzt die Hochschule Emden/Leer das elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV). Meldungen der Krankenkassen in Papierform können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr entgegengenommen werden.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sind Sie gesetzlich versichert, bitten Sie Ihre Krankenkasse unter Nennung unserer Absendernummer H0002194, der Hochschule Emden/Leer einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus elektronisch zu übermitteln.
  2. Sind Sie privat versichert, dann nehmen Sie Kontakt zu Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse auf, die uns unter Nennung unserer Absendernummer H0002194 das Vorliegen einer privaten Versicherung bestätigt und Sie somit von der Versicherungspflicht befreit sind.
    Bestand bisher noch keine gesetzliche Versicherung, können Sie diese elektronische Meldung bei jeder gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
  3. Bei einem Krankenversicherungswechsel benötigen wir von der neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung. Dies betrifft allerdings nur Studierende, die bereits an der Hochschule Emden/Leer eingeschrieben sind.
  4. Auch Studierende/Bewerber*innen aus dem Ausland müssen sich für eine elektronische Versicherungsbestätigung an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland wenden.

Bei allen weiteren Fragen zur studentischen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.