News Fachbereichs Seefahrt & Maritime Wissenschaften

Gesetzeskommentar zum Seehandelsrecht mit Leeraner Beteiligung

Hochschulprofessor wirkt an Online-Großkommentar zum Handelsgesetzbuch mit

Unter Mitwirkung von Prof. Dr. Mathias Münchau vom Fachbereich Seefahrt und Maritime Wissenschaften der Hochschule Emden/Leer ist jetzt die Kommentierung zum Transport- und Seehandelsrecht innerhalb des (bereits bestehenden) Online-Großkommentars des Münchener Beck-Verlages zum Handelsgesetzbuch (HGB) veröffentlicht worden. Münchau, der in Leer mit dem Schwerpunkt Maritimes Recht lehrt, hat seine Expertise in den vergangenen mehr als fünf Jahren für die Fertigstellung des umfangreichen Gesamtwerks einfließen lassen.

Insgesamt sind es über 100 Vorschriften des HGB und diverse Nebengesetze, die Münchau kommentiert hat. Den Gesamtumfang seiner Texte beziffert er mit über 250 Seiten. Darunter finden sich u.a. Erläuterungen zu den Personen der Schifffahrt (Reeder, Kapitän, Besatzung), zur Bareboatcharter sowie zur Haftungsbeschränkung des Reeders und anderer Akteure.

Gesetze schriftlich zu kommentieren hat eine jahrhundertealte Tradition, wie der Professor erklärt. Die Kommentare dienen dazu, gesetzliche Vorschriften näher zu erläutern, auf Rechtsprechung oder weiterführende Literatur zu verweisen und auch persönliche Meinungen einzubringen, die wiederum von den Gerichten bei ihren Entscheidungen berücksichtigt werden. „Somit sind wir Kommentatoren auch zum Teil in die Entwicklung des Rechts mit eingebunden“, so Münchau. Durch seine starke Vernetzung mit den maritimen Fakultäten in Deutschland kam der Emder in das aus etwa zehn Personen bestehende Autorenteam, dem neben Professoren anderer Hochschulen auch Schifffahrtsanwälte aus Hamburg angehören. Am Gesamtwerk zum HGB sind über 100 Professoren und Anwälte beteiligt.  

Der Kommentar ist in erster Linie für Juristen (Gerichte und Anwälte), aber auch für Praktiker - im Schifffahrtsbereich z.B. Reeder, Schifffahrtskaufleute, Schiffsmakler oder Versicherer – sowie Studierende eines der wichtigsten Nachschlagewerke. Nachdem der Beck Verlag vor einigen Jahren bereits die Kommentierung zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als wichtigstes juristisches Basiswerk in ein digitales Format gebracht hat, folgte das HGB im nächsten Schritt. Dieses beinhaltet auch das Transport- und Seehandelsrecht. „Gerade in der aktuellen Situation ist die fortschreitende Digitalisierung solcher Publikationen natürlich eine enorm hilfreiche Entwicklung“, so Münchau. Nach seiner Einschätzung wird diese künftig auch noch weiter an Bedeutung gewinnen.

Der Großkommentar ist in drei Ebenen aufgeteilt: Neben der Einführung zur jeweiligen Vorschrift, die zunächst einen allgemeinen Überblick über die Inhalte verschafft, gibt es Verlinkungen zur Standardebene, durch die man zu den genaueren Erläuterungen der betreffenden Vorschrift gelangt. Hier finden sich auch umfangreiche Verlinkungen zu anderen digitalen Inhalten, insbesondere zur umfangreichen Datenbank von Beck-Online. In der Detailebene schließlich finden sich u.a. Praxishinweise zur Gestaltung von Verträgen etc., die somit auch für Praktiker relevant sind. Die Autoren aktualisieren die Inhalte ihrer Kommentare vierteljährlich, so dass sich die Abonnenten des Werks stets auf dem neuesten Stand befinden. Dies, so Prof. Münchau, ist der große Vorteil eines Online-Kommentars gegenüber der herkömmlichen Buchform, die in der Regel nur alle drei bis fünf Jahre aktualisiert wird.

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