Schwerbehinderten­vertretung


Schwerbehindertenvertreter (Vertrauensperson):

Stefan Prescher 

Telefon: -1909        Büro: P 13 (Gebäude E+I)              Mail     Info

Stellvertreter:    Dr. Peer Bartels

Telefon: 0491-9791166                                               Mail     Info

Büro: Leer, Kirchstraße 54 (Business Campus, ehem. BAO) 

Stellvertreter:    Dr. Bernd Schmietenknop

Telefon: -1510    Büro: T 1009 (Gebäude NWT)            Mail     Info

 


CORONA: Verweise zu Unterstützungsangeboten und weiteren Informationsangeboten hat Christian Stichternath zusammengestellt. Er ist Hauptvertrauensperson und Hauptschwerbehindertenvertretung (Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Georgsplatz 19 - 30159 Hannover, +49 (0) 511 120 25 74, +49 (0) 511 120 99 25 74, hsbv@mwk.niedersachsen.dechristian.stichternath(at)mwk.niedersachsen.de

 


15. Nov. 2022 / Wahlen zur Vertrauensperson der Schwerbehinderten

Einladung / Bekanntmachung SBV-Versammlung und Wahl der Vertrauensperson der am 15.11.2022 um 10 Uhr im Senatssaal

Jede/Jeder kann sich für die Belange von Schwerbehinderten einsetzen.  Eine besonders gute Möglichkeit ist, sich als Vertrauensperson zur Verfügung zu stellen. Das geht auch, wenn man nicht selber schwerbehindert ist. Interesse? Wir erläutern gerne persönlich, was genau eine Vertrauensperson macht (E-Mail und Telefon 04921 807-1909).


Interessante Links:


AUFGABEN: Die Schwerbehindertenvertretung wird von den schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten jeweils für 4 Jahre gewählt. Ihre Hauptaufgabe ist, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern sowie den schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen.
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (PDF)

Dazu gehören

  • Überwachung der Einhaltung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze und Verordnungen
  • Beantragung von (auch präventiven) Maßnahmen für Schwerbehinderte bei den zuständigen Stellen
  • Unterstützung der Beschäftigten bei Anträgen auf Feststellung einer Schwerbehinderung oder auf Gleichstellung
  • Entgegennehmen und Bearbeiten von Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Menschen
  • Mitwirkung bei allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen (z.B. Einstellungsverfahren, Änderung von Arbeitsbedingungen, behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes)