Gesetze

Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Ziel dieses Gesetzes ist es, Frauen eine gleichberechtigte Stellung in den öffentlichen Verwaltungen zu schaffen. Dazu gehören die Verwirklichung der beruflichen Gleichberechtigung und die Herstellung der Chancengleichheit, der Ausgleich von Nachteilen, die Frauen aufgrund ihrer geschlechtlichen Unterschiedlichkeit oder ihrer Geschlechterrolle erfahren, und die gerechte Beteiligung von Frauen in den Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen einer Dienststelle, in denen sie unterrepräsentiert sind, sowie in Gremien. Dieses Gesetz ist maßgebend für die kommunalen Verwaltungen.


Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)

Im Niedersächsischen Hochschulgesetz wird die Gleichstellungsarbeit der Hochschulen in § 42 Gleichstellungsbeauftragte und in § 16 Mitgliedschaft und Mitwirkung spezifiziert.


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aufgrund rassistischer Diskriminierung, aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen soll.

Richtlinien

Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

Grundlage dieser Richtlinie der Hochschule Emden/Leer ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Richtlinie spezifiziert das Bundesgesetz, welches den Schutz von Beschäftigten umfasst, für die Hochschule Emden/Leer und erweitert diesen Schutz auf die Studierenden.


Richtlinie für Zuweisungen aus dem Gleichstellungsfonds

Mit der Einrichtung eines strategischen Fonds "Gleichstellungsförderung" unterstützt die Hochschule u.a. Maßnahmen der Gleichstellungsbeauftragten, der Fachbereiche und der zentralen Einrichtungen zur Erhöhung des Anteils von Professorinnen, Studentinnen, Absolventinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. In den Richtlinien wird beschrieben, wer zu welchem Termin und in welchem Rahmen einen Antrag stellen kann.


Zusammenfassung des Teils "Gender" im Rahmen der Hochschul-Entwicklungsplanung

Die Hochschule Emden/Leer bietet Männern und Frauen gleiche Chancen. Dies ist nicht nur ihrer gesellschaftlichen Verantwortung geschuldet, sondern dient auch dem Gewinnen und Halten von Studierenden, Lehrenden, Forschenden und Mitarbeitenden. In der Hochschulentwicklungsplanung von 2010 ist dem Thema „Gender“ ein eigenes Kapitel gewidmet. Diese wird durch folgendes Papier aktualisiert. Es wurde vom Präsidium der Hochschule Emden/Leer am 25.04.13 verabschiedet und im Senat der Hochschule am 07.05.13 erörtert.


Gleichstellungsplan für die Hochschule Emden/Leer (Intranet)

Der Gleichstellungsauftrag der Hochschule Emden/Leer gemäß § 3(3) NHG bedeutet, dass die Hochschule bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.

Die Benennung von Handlungsfeldern der Gleichstellungsarbeit setzt eine statistische Bestandsaufnahme der tatsächlichen Beschäftigungssituation und -entwicklung in allen Statusgruppen, einschließlich der Studierenden an der Hochschule, voraus. Diese Analyse wird in dem Gleichstellungsplan vorgenommen, der den Berichtsraum von 2009 bis 2021 abbildet. Die Analyse erlaubt konkrete Ziel- und Zeitangaben. Der Gleichstellungsplan wurde in seiner dritten Fortschreibung vom Senat der Hochschule Emden/Leer im Dezember 2022 beschlossen.