Auslandspraktikum

Im internationalen Schwerpunktsemester kann auch ein Auslandspraktikum in einem Betrieb oder in einer Institution im Ausland absolviert werden. Zu beachten sind u.a.:

  • Das Auslandspraktikum findet im 5. Semester statt.
  • Die Mindestdauer ist 20 Wochen in Vollzeit.
  • Zur Zulassung zum Auslandspraktikum müssen die Prüfungsleistungen aus den ersten drei Fachsemestern bestanden sein. Ist dies nicht der Fall, muss ein Antrag auf Ausnahmeregelung bei der*dem Beauftragten für das internationale Schwerpunktsemester gestellt werden.
  • Die Studierenden werden von der*dem Beauftragten für das internationale Schwerpunktsemester sowie fachlich von einer*einem Professor*in des Fachbereichs Technik betreut.
  • Vor Beginn des Auslandspraktikums muss ein Praktikumsvertrag geschlossen werden.
  • Das Auslandspraktikum wird insgesamt mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Voraussetzungen für die Anerkennung des Auslandspraktikums sind der geschlossene Vertrag vor dem Praktikumsbegin, eine Bescheinigung der Praxisstelle über das geleistete und vollendete Praktikum sowie der Auslandspraktikumsbericht in englischer Sprache, der von der Praxisstelle abgezeichnet ist.
  • Wird das Auslandspraktikum mit "nicht bestanden" bewertet, wird in Absprache mit der*dem Beauftragten für das internationale Schwerpunktsemester über die noch zu erbringenden Teilleistungen entschieden.

 

DER STUDIENBEGLEITENDE TEIL

Der studienbegleitende Teil mit 2 Credit Points ist ein Teil des internationalen Schwerpunktsemesters; die Veranstaltungen führt die Hochschule durch. Die Bestandteile sind das "Internationale Schwerpunktsemester-Seminar" und beim Auslandspraktikum der Praktikumsbericht auf Englisch sowie eine Posterpräsentation auf Deutsch oder auf Englisch über den Auslandsaufenthalt.

Die Koordination des studienbegleitenden Teils und Informationen u.a. zu Veranstaltungen erfolgt durch die*den Beauftragten für das internationale Schwerpunktsemester.

 

Um das internationale Schwerpunktsemester erfolgreich als bestanden bewertet zu bekommen, muss das Auslandspraktikum und der studienbegleitende Teil mit 2 Credit Points erfolgreich abgeschlossen sein.

 

Diese und weitere Regelungen finden Sie in der Ordnungen für Ihren Studiengang:

Bachelorprüfungsordnung BPO/Teil B 2023; Ordnung für das internationale Schwerpunktsemester 2024

 

Bitte denken Sie auch daran, dass Sie für Ihren Auslandsaufenthalt einen ausreichenden Versicherungsschutz abschließen.