AUSLANDSAUFENTHALT MIT KIND

Einmal pro Semester bietet das International Office zusammen mit dem Familienservice eine spezielle Info-Veranstaltung an für Studierende mit Kind, die an einem Auslandsaufenthalt interessiert sind. Hier geht es zur Terminübersicht der Info-Veranstaltungen des International Office.

Außerdem können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. So können wir Sie gezielt beraten.

Hier sind einige nützliche Links, die Ihnen auch weiterhelfen können:

https://www.auslandsstudium-mit-kind.de/

Praxisbeispiele Sonderförderung: https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/beispiele-aus-der-praxis/foerderung-von-mobilitaet/de/ ==> Inklusion und Chancengerechtigkeit

Fördermöglichkeit von Auslandsstudienaufenthalten mit Kind: www.mawista.com/stipendium

Eine spezielle zusätzliche finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte (Studienaufenthalte/Praktika) können Studierende mit Kind erhalten, die ein Stipendium für ihren Auslandsaufenthalt erhalten:

Erasmus Programm

Voraussetzung: Ein eigenes Kind / eigene Kinder werden im Rahmen eines Erasmus geförderten Aufenthaltes mit ins Ausland genommen

Beantragung auch bei Mitreise des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen

Möglichkeit 1: Sonderförderung als pauschaler Zuschuss

Nachweis durch ehrenwörtliche Erklärung ==> zusätzlicher Nachweis kann nachgefordert werden, z. B. Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweis vor Ort

Teilnehmer erhält zusätzlich zum monatlichen Ländersatz (ab SS 2023: LG1 600 €, LG2 540 €, LG3 490 €) ein monatliches „Top-up“ für Studierende mit „fewer opportunities“ von 250 € (bei Praktikumsaufenthalten zusätzliches Top-up von 150 €)

Werden beide Elternteile bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können beide das Top-up beantragen

Möglichkeit 2: Sonderförderung über einen Realkostenantrag:

Nachweis durch Geburtsurkunde des Kindes, Reiseunterlagen des Kindes, Betreuungsnachweis des Kindes im Ausland + Kostennachweise  

Individualantrag (wird zusammen mit dem International Office erstellt), aus dem die durch den Auslandsaufenthalt bedingten realen Mehrkosten hervorgehen

Muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes durch das IO bei der nationalen Erasmus Agentur (DAAD) eingereicht werden

Nationale Agentur prüft und bewilligt förderfähige Mittel

Mögliche Förderung: auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr

Abrechnung/Aufbewahrung der Originalbelege durch die HS Emden/Leer

Siehe auch: https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/52181-auslandsstudium-und--praktikum-mit-kind/ ==> Ab Projekt 2022 auswählen

Allgemeine Informationen zum Erasmus Programm finden Sie unter diesen Links:

Erasmus Förderung für einen Studienaufenthalt im Ausland

Erasmus Förderung für eine Praktikumsaufenthalt im Ausland


Programme mit direkter Bewerbung beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)

Z. B. HAW International, DAAD Jahresstipendien, Kombinierte Studien- und Praxissemester

Ausgewählte Stipendiaten können folgende Leistungen beantragen:

Kinderzulage

Kinderbetreuungskosten

Verheiratetenzuschlag

Reisekostenzuschuss für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Kinder

Versicherung für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Kinder

Weitere Informationen unter: https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/wichtige-hinweise-zu-daad-stipendien/ ==> Frage D7

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Programmen.