Zielvereinbarungen

Unser Team HP/QS begleitet und unterstützt die Prozesse der Entwicklungsplanungen an der Hochschule und somit auch die Prozesse, die in Zielvereinbarungen mit dem Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) münden.

Das MWK und die Hochschule vereinbaren in einer mehrjährigen strategischen Zielvereinbarung die Entwicklungsziele der Hochschule. Die Zielvereinbarung basiert  nach § 1 Abs.3 NHG  sowohl auf der Landeshochschulplanung als auch auf der Entwicklungsplanung der Hochschule und gilt derzeit  für den Zeitraum von 2023 bis 2024.

Jährlich werden in einer Studienangebotszielvereinbarung mit dem MWK

  • die Einrichtung, wesentliche Änderung oder Schließung von Studiengängen 
  • die Aufnahmekapazität (Zahl der Studienplätze) von angebotenen Studiengängen
  • die Maßnahmen zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020

abgebildet.

Spätestens bis zum 01.03. eines Jahres übermittelt die Hochschule den Entwurf der Studienangebotszielvereinbarung für das nächste Studienjahr ans MWK.

„Das für die Hochschulen zuständige Ministerium (Fachministerium) trifft mit jeder Hochschule aufgrund der Landeshochschulplanung und der Entwicklungsplanung der jeweiligen Hochschule Zielvereinbarungen, die sich in der Regel auf mehrere Jahre beziehen. 2 Die Entwicklungsplanung soll die Entwicklungs- und Leistungsziele in ihren Grundzügen bestimmen…“. (vgl. Auszug aus NHG, 1. Teil, 1. Kap., 1. Abs., §1, Staatliche Verantwortung, Abs. 3)

  • Hochschulentwicklungsvertrag und Zielvereinbarungen als Elemente der Hochschulsteuerung in Niedersachsen (Webseite des MWK)
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  • Zielsetzungen und Erwartungen des Landes zur Hochschulentwicklung für die Erarbeitung von Zielvereinbarungen (MWK, 11.07.2018)
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  • Fortschreibungsvertrag Hochschulentwicklungsvertrag (bis 31.12.2021)
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