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Hochschule positioniert sich gegen Fremdenfeindlichkeit

Senat beschließt Änderung der Präambel der Grundordnung
Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Senat der Hochschule Emden/Leer die Präambel der Grundordnung des Hauses um einen wichtigen Punkt ergänzt. Das darin enthaltene „offizielle Bekenntnis zu einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat“ wird konkret um die Formulierung, „jeglicher Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten“, ergänzt.
„Mit dieser Ergänzung möchten wir als Hochschule ein weiteres Zeichen setzen, mit dem wir ganz deutlich gegen die Duldung jeglicher Form von Gewalt oder Fremdenfeindlichkeit Stellung beziehen“, so Hochschulpräsident Prof. Dr. Gerhard Kreutz. Themen wie diese seien auch bereits in Form unterschiedlicher Aspekte im Leitbild der Hochschule verankert. „Vielfältigkeit und ein respektvoller Umgang sind eine unabdingbare Basis für das Miteinander in unserer Hochschule“, so Kreutz.
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit beschreibt laut Ordnung abwertende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund deren Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen. Die Hochschule positioniert sich damit beispielsweise gegen Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Sexismus, sowie gegen die Abwertung von Sinti und Roma, asylsuchender Menschen, homosexueller Menschen, von Trans*Menschen, wohnungsloser Menschen, von Menschen mit Behinderungen und arbeitsloser Menschen.
Der entsprechende Antrag wurde von Studierenden der Hochschule eingebracht. Mit der erweiterten Präambel der Grundordnung kommt die Hochschule Emden/Leer ihrer bildungspolitischen Verantwortung nach, stellt sich Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen entgegen und zeigt Solidarität mit Betroffenen.
Die Grundordnung einer Hochschule legt laut Gesetz – im Falle der Hochschule Emden/Leer ist dies das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) – die Regeln der Einrichtung sowie die Tätigkeit der in ihr wirkenden Personen, Abteilungen und Gremien fest. Hochschulen befinden sich in der Trägerschaft ihres jeweiligen Bundeslandes. Die vom Senat beschlossene Änderungen der Grundordnung muss daher noch vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) genehmigt werden.
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