Energiepauschale für Studierende
Interessierte können bereits BundID-Konto anlegen
Im Februar ist die Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten. Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf den Weg gebracht. Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der Einmalzahlung nach dem EPPSG soll ab Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich sein.
Die Einmalzahlung soll angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel junge Menschen unterstützen. Anspruchsberechtigt sind Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das Gesetz ist zum 21. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Die Antragstellung erfolgt über die Seite www.einmalzahlung200.de. Für die Antragstellung wird ein BundID-Konto benötigt, das im Vorfeld angelegt werden sollte. Informationen und eine Anleitung gibt es unter https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/bundid-anlegen. Zusätzlich erhalten Studierende von den Hochschulen einen Zugangscode und eine PIN per Mail für die Antragstellung.
Aktuell kann seitens der Hochschulen noch kein Zeitpunkt genannt werden, an dem die Zugangscodes und PINs versendet werden, da zunächst die Freigabe von Bund und Land erfolgen muss. Studierende werden rechtzeitig per Mail informiert.
Auf der Seite https://www.einmalzahlung200.de gibt es weitere Informationen zur Antragstellung und auch zur BundID. Im FAQ Bereich https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/faq-haeufige-fragen-und-antworten stehen zudem weitere Fragen und Antworten zur Verfügung.
Der Bund stellt zusätzlich eine kostenfreie Info-Hotline zur Verfügung:
Info-Hotline +49 800 2623 003
Erreichbarkeit:
- Dienstag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00
- Freitag von 08:00 bis 12:00
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