Sozial- und Gesundheitsmanagement
- Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
- Kurzbeschreibung: Der Studiengang verknüpft betriebswirtschaftliche Sichtweisen mit den qualitativen Anforderungen der Sozialen Arbeit. Das Studium ist die ideale Mischung für alle, die im sozialen Bereich tätig sein möchten und verstanden haben, dass wirtschaftliche Strategien auch in sozialen Einrichtungen Einzug halten müssen. Nähere Informationen
- Typ: Standardstudium
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Fachbereich: Soziale Arbeit und Gesundheit und Wirtschaft
- Studienort: Emden
- Studienbeginn: Wintersemester
- Bewerbungsschluss: 15. Juli
- Zulassungsbeschränkung: ja
- Frühere NC-Werte: WS 11/12: 2,9; WS 10/11: 2,6; WS 09/10: 2,6; WS 08/09: 2,6; WS 07/08: 2,2
- Vorpraktikum: nicht erforderlich
- Zugangsvoraussetzungen: Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife oder eine dem gewählten Studiengang entsprechende praktische Ausbildung mit besonderer Qualifikation.
- spezielle Zugangsordnung: -
- Prüfungsordnung Teil A
- Prüfungsordnung Teil B: in Vorbereitung
- Studienordnung: -
- Flyer: in Vorbereitung
- Modulhandbuch
- Vorbereitung Mathematik: -
- Anmerkungen: -
Erläuterungen
Typ |
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Regelstudienzeit | Die Regelstudienzeit gibt den Zeitraum an, in dem ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss erworben werden kann, eingeschlossen berufpraktischer Tätigkeiten, die das Studium begleiten, praktischer Studiensemester und Prüfungzeiten |
Bewerbungsschluss | Die Bewerbung muss zum Bewerbungsschluss in der Hochschule vorliegen (Ausschlussfrist). Es gilt das Eingangsdatum in der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels! |
Zulassungsbeschränkung | Bei einigen Studiengängen liegen erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen vor als Studienplätze vorhanden sind. Die Vergabe erfolgt dann nach bestimmten Auswahlverfahren. |
Vorpraktikum | Eine fachspezifische praktische Tätigkeit, die üblicherweise vor Beginn des Studiums oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleistet werden muss (optional). |
Prüfungsordnungen | Link zur aktuell gültigen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung für eine Prüfung an einer Hochschule oder einer (Aus-)Bildungseinrichtung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Zwischen- oder Abschlussprüfung fest. Sie regelt die Rechte und Pflichten des Prüflings und der prüfenden Hochschule. Teil A (= allgemeiner Teil) gilt für alle Studiengänge, Teil B (= besonderer Teil) regelt die Besonderheiten des jeweiligen Studiengangs. |
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Ansprechpartnerin:
Ute Janßen, E-Mail
Raum: Mensa-Erdgeschoss
Tel.: 04921/807-1371



