Medieninformatik (Teilzeit) Bachelor
- Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.)
- Kurzbeschreibung: Das Studium zeichnet sich durch eine interdisziplinäre Ausbildung mit Anteilen aus der Informatik, Nachrichtentechnik, Mediengestaltung, Medientechnik und Betriebswirtschaft aus. Unverzichtbar ist die Erarbeitung einer soliden technischen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz, um flexibel in den sich schnell ändernden Berufsbildern einsetzbar zu bleiben. Nähere Informationen
- Typ: Onlinestudium, Teilzeitstudium
- Regelstudienzeit: 10 Semester
- Fachbereich: Technik
- Studienort: Emden
- Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester
- Bewerbungsschluss: 15. Januar für das Sommersemester und 15. Juli für das Wintersemester
- Zulassungsbeschränkung: ja
- Frühere NC-Werte: WS11/12: alle zugelassen; WS 10/11: alle zugelassen; WS 09/10: alle zugelassen; WS 08/09: alle zugelassen; WS 08/07: alle zugelassen
- Vorpraktikum: nicht erforderlich
- Zugangsvoraussetzungen: Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife oder eine dem gewählten Studiengang entsprechende praktische Ausbildung mit besonderer Qualifikation.
- spezielle Zugangsordnung: -
- Prüfungsordnung
- Studienordnung: -
- Flyer: -
- Modulhandbuch
- Vorbereitungskurs Mathematik
- Anmerkungen: -
Erläuterungen
Typ |
|
Regelstudienzeit | Die Regelstudienzeit gibt den Zeitraum an, in dem ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss erworben werden kann, eingeschlossen berufpraktischer Tätigkeiten, die das Studium begleiten, praktischer Studiensemester und Prüfungzeiten |
Bewerbungsschluss | Die Bewerbung muss zum Bewerbungsschluss in der Hochschule vorliegen (Ausschlussfrist). Es gilt das Eingangsdatum in der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels! |
Zulassungsbeschränkung | Bei einigen Studiengängen liegen erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen vor als Studienplätze vorhanden sind. Die Vergabe erfolgt dann nach bestimmten Auswahlverfahren. |
Vorpraktikum | Eine fachspezifische praktische Tätigkeit, die üblicherweise vor Beginn des Studiums oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleistet werden muss (optional). |
Prüfungsordnungen | Link zur aktuell gültigen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung für eine Prüfung an einer Hochschule oder einer (Aus-)Bildungseinrichtung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Zwischen- oder Abschlussprüfung fest. Sie regelt die Rechte und Pflichten des Prüflings und der prüfenden Hochschule. Teil A (= allgemeiner Teil) gilt für alle Studiengänge, Teil B (= besonderer Teil) regelt die Besonderheiten des jeweiligen Studiengangs. |
Sie möchten nähere Informationen von unserer Studienberatung?
Ansprechpartnerin:
Ute Janßen, E-Mail
Raum: Mensa-Erdgeschoss
Tel.: 04921/807-1371




