Internationaler Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (IBS)
- Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.)
- Nähere Informationen: Der Studiengang IBS (Industrial and Business Systems, Internationales Wirtschaftsingenieurwesen) ist ein international ausgerichtetes Studienangebot. Die Schwerpunkte sind Technik (40%), Wirtschaft (40%) und Soft Skills (20%). Nähere Informationen
- Typ: Standardstudium
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Fachbereich: Technik und Wirtschaft
- Studienort: Emden
- Studienbeginn: Wintersemester
- Bewerbungsschluss: 15. 7.
- Zulassungsbeschränkung: ja
- Frühere NC-Werte: WS 11/12: alle zugelassen; WS 10/11: alle zugelassen
- Vorpraktikum: Technisches Praktikum, Dauer 8 Wochen
- Zugangsvoraussetzungen: Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife oder eine dem gewählten Studiengang entsprechende praktische Ausbildung mit besonderer Qualifikation.
- spezielle Zugangsordnung: -
- Prüfungsordnung Teil A
- Prüfungsordnung Teil B
- Studienordnung: -
- Flyer
- Modulhandbuch/Studienverlaufsplan
- Vorbereitungskurs Mathematik
- Anmerkungen: Der Studiengang ist akkreditiert.
Erläuterungen
Typ |
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Regelstudienzeit | Die Regelstudienzeit gibt den Zeitraum an, in dem ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss erworben werden kann, eingeschlossen berufpraktischer Tätigkeiten, die das Studium begleiten, praktischer Studiensemester und Prüfungzeiten |
Bewerbungsschluss | Die Bewerbung muss zum Bewerbungsschluss in der Hochschule vorliegen (Ausschlussfrist). Es gilt das Eingangsdatum in der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels! |
Zulassungsbeschränkung | Bei einigen Studiengängen liegen erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen vor als Studienplätze vorhanden sind. Die Vergabe erfolgt dann nach bestimmten Auswahlverfahren. |
Vorpraktikum | Eine fachspezifische praktische Tätigkeit, die üblicherweise vor Beginn des Studiums oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleistet werden muss (optional). |
Prüfungsordnungen | Link zur aktuell gültigen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung für eine Prüfung an einer Hochschule oder einer (Aus-)Bildungseinrichtung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Zwischen- oder Abschlussprüfung fest. Sie regelt die Rechte und Pflichten des Prüflings und der prüfenden Hochschule. Teil A (= allgemeiner Teil) gilt für alle Studiengänge, Teil B (= besonderer Teil) regelt die Besonderheiten des jeweiligen Studiengangs. |
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Ansprechpartnerin:
Ute Janßen, E-Mail
Raum: Mensa-Erdgeschoss
Tel.: 04921/807-1371




