Rückmeldung/Rückmeldebetrag

Wichtige Informationen zur Immatrikulation und zur Rückmeldung

Die Immatrikulation bzw. die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des unten genannten Rückmeldebetrages auf das Konto der Hochschule Emden/Leer.

Bankverbindung:
Kontonummer 101 426 815, BLZ 250 500 00 bei der Nord/LB
Für Auslandsüberweisungen:
IBAN-Nr. DE90250500000101426815
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE2H

WICHTIG: Bitte geben Sie im Verwendungszweck unbedingt zunächst Ihre Bewerbungs- bzw. Matrikelnummer und dann Ihren Vor- und Nachnamen an.

Für Bewerber und Studierende, die ein Studienbeitragsdarlehen beantragen, erhalten wir von der NBank die Mitteilung, dass ein Darlehensantrag gestellt wurde. In diesem Fall reduzieren Sie bitte den Rückmeldebetrag um 500 Euro.

Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Rückmeldung eine Mahngebühr in Höhe von 25 € erhoben wird.

  Rückmeldebetrag
Emden 761,35 €
Leer 708,35 €
Besonderheiten:  
Medieninformatik (Online-Studium) 138,23 €
Physiotherapie (Teilzeit-Studium) 344,68 €
Public Health 1.061,35 €
Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext Sozialer Kohäsion (Teilzeit-Studium) 594,68 €
Technical Management 986,35 €

Online-Abfragemöglichkeit Ihres persönlichen Rückmeldebetrages

Liebe Studierende,

die Gebühren sind über das Niedersächsische Hochschulgesetz und die Beitragssatzungen und -ordnungen festgelegt. Sie werden keinen Gebührenbescheid für die Rückmeldung erhalten.

Damit Sie aber wissen, wie viel Sie für Ihre erfolgreiche Rückmeldung im Rückmeldezeitraum zahlen müssen, können Sie sich im Online-Portal einloggen und finden dort den Punkt "Gebührenkonto". Dort wird Ihnen ab dem Beginn des Rückmeldezeitraums Ihr zu zahlendes Soll angezeigt. 

Tipp: Überweisen Sie bitte rechtzeitig, die Mahngebühr bei verspäteter Zahlung beträgt 25 Euro.

Falls Sie einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Studienbeitrages (§ 11 NHG) bzw. der Langzeitstudiengebühr (§ 13 NHG) gestellt haben, so erhalten Sie nur im Falle der Ablehnung einen besonderen Bescheid.

Wurde Ihrem Antrag stattgegeben, so wird Ihr persönliches Soll um den entsprechenden Betrag verringert. Ein gesonderter Bescheid ergeht in diesem Fall nicht.