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Regelstudienzeit | Die Regelstudienzeit gibt den Zeitraum an, in dem ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss erworben werden kann, eingeschlossen berufpraktischer Tätigkeiten, die das Studium begleiten, praktischer Studiensemester und Prüfungzeiten |
Bewerbungsschluss | Die Bewerbung muss zum Bewerbungsschluss in der Hochschule vorliegen (Ausschlussfrist). Es gilt das Eingangsdatum in der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels! |
Zulassungsbeschränkung | Bei einigen Studiengängen liegen erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen vor als Studienplätze vorhanden sind. Die Vergabe erfolgt dann nach bestimmten Auswahlverfahren. |
Vorpraktikum | Eine fachspezifische praktische Tätigkeit, die üblicherweise vor Beginn des Studiums oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleistet werden muss (optional). |
Prüfungsordnungen | Link zur aktuell gültigen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung für eine Prüfung an einer Hochschule oder einer (Aus-)Bildungseinrichtung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Zwischen- oder Abschlussprüfung fest. Sie regelt die Rechte und Pflichten des Prüflings und der prüfenden Hochschule. Teil A (= allgemeiner Teil) gilt für alle Studiengänge, Teil B (= besonderer Teil) regelt die Besonderheiten des jeweiligen Studiengangs. |