Patentwesen
Die Hochschule Emden/Leer ist eine erfinderfreundliche Hochschule. Die Rahmenbedingungen dafür sind durch eine "Patentverwertungsoffensive" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) geschaffen.
Was bedeuten die Neuerungen für Sie als Hochschulmitarbeiterin/-mitarbeiter? Bei der Patentanmeldung müssen Sie sich nicht mit den schwer verständlichen Formulierungen des Patentrechtes oder der Vermarktung Ihrer Arbeit beschäftigen, sondern Sie können sich voll auf Ihre Erfindung konzentrieren. Gleichzeitig haben alle Hochschulmitglieder nach der Änderung des § 42 im Arbeitnehmererfindungsgesetz allerdings auch eine Verpflichtung zur Erfindungsmeldung. Dies ist besonders vor der Veröffentlichung von Entwicklungen und Neuheiten zu prüfen.
Ablauf und Fristen bei der Meldung einer Veröffentlichung oder Erfindung sind genau geregelt. Ein Formblatt soll den Meldevorgang erleichtern. Zur Orientierung ist ein modellhafter Ablauf von Erfindung, Meldung, Anmeldung und Verwertung dargestellt.
Achten Sie auch auf die Besonderheiten bei Kooperationsprojekten mit Dritten, die in den entsprechenden Bestimmungen zu Schutzrechten in Projekten mit Dritten festgelegt sind.
BGH-Urteil zur Mitteilungspflicht von patentrelevanten Veröffentlichungen gegenüber der Hochschule
Gemäß einer Pressemitteilung zum BGH - Urteil vom 18. September 2007 ist die Mitteilungspflicht des Hochschullehrers bei Veröffentlichung von Diensterfindungen verfassungsgemäß. mehr (pdf) ...
Erteilte Patente der Hochschule Emden/Leer
Verwenden Sie bitte die Recherchemöglichkeiten des Deutschen Patent- und Markenamtes!
Wählen Sie den Menüpunkt Recherche, dann den Modus für Einsteiger und geben den Vor- und Nachnamen ein!



