Hochschulinterne Förderung
durch die Forschungskommission und/oder das Präsidium
Sie planen die Durchführung eines Forschungsprojekts? Das Präsidium bzw. die Forschungskommission kann Sie dabei unterstützen. Stellen Sie dazu bitte einen oder mehrere der folgenden Anträge jeweils für das folgende Semester.
Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Antrag für das folgende Sommersemester bis zum 1. Freitag im Dezember und für das folgende Wintersemester am 2. Freitag im Mai vollständig beim Präsidium eingeht.
Bitte beachten Sie unten auf dieser Seite angeführten Hinweise zur Erstellung Ihrer Vorhabensbeschreibung, die aufgeführten Begutachtungskriterien des Präsidiums und der Forschungskommission sowie die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
- Antrag auf Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
aus Mitteln der Hochschule über Dekan/in per Hauspost an das Präsidium.- Antrag Förderung (Teil1) und zusätzlich Antrag auf Genehmigung von Mitteln aus Fonds (F-H-4) (Teil2).
- Antrag auf Ermäßigung der Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben für das nächste Semester (Basis: NHG und LVVO), per Hauspost an das Präsidium. Die Lehre am betroffenen Fachbereich muss sichergestellt sein. Der Fachbereichsrat muss der Ermäßigung zustimmen, Studiendekan/in bzw. Dekan/in den Antrag genehmigen und das Präsidum die Freigabe erteilen. Anträge auf Ermäßigung für Vorhaben, die über mehrere Semester hinweg bearbeitet werden sollen, sind jeweils neu für das folgende Semester zu stellen.
- Antrag auf ein Forschungssemester für das nächste Semester über Studiendekan/in bzw. Dekan/in und Fachbereichsrat per Hauspost an das Präsidium (Basis: NHG). Die Lehre am betroffenen Fachbereich muss sichergestellt sein. Der Fachbereichsrat muss dem Antrag zustimmen, Studiendekan/in bzw. Dekan/in den Antrag genehmigen und das Präsidum die Freistellung gewähren.
Als Ansprechpersonen für Fragen zu oben genannten Anträgen stehen Ihnen immer alle Mitglieder der Forschungskommission, die für Forschung zuständige Vizepräsidentin oder die Technologietransferstelle der Hochschule gerne zur Verfügung.
Wie stellen Sie Ihren Antrag?
Laden Sie sich das passende Antragsformular (siehe oben) herunter. Bitte beachten Sie, dass Ihre Vorhabensbeschreibung (als Anlage zum Antrag) auch eine detaillierte und nachvollziehbare Kalkulation der entstehenden Kosten enthalten muss.
- Personalkosten (wissenschaftl. und stud. Hilfskräfte)
- Reisekosten
- Sachkosten
Die einzelnen Anträge werden von der Leiterin/dem Leiter der Forschungskommission auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Erfüllung der Senatsrichtlinie und den Antragsvoraussetzungen geprüft und ggf. in Rücksprache mit der Antragstellerin/dem Antragsteller Ergänzungen veranlasst. Der Antrag wird der Forschungskommission zur Begutachtung und Empfehlung vorgelegt.
Folgende Begutachtungskriterien werden auf Anträge auf Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Ermäßigung der Lehrverpflichtung und Forschungssemester angewendet.
- Kriterien für eine positive Einschätzung sind:
- Das Projekt ist klar umrissen. Es gibt eine genaue Zielsetzung und einen nach Möglichkeit kurzen und überschaubaren Zeitraum, in dem Ergebnisse zu erwarten sind.
- Das Projekt ist fächer- bzw. fachbereichsübergreifend.
- Die Forschungsleistung wird in ganz überwiegendem Maße von Mitgliedern der Hochschule erbracht.
- Das Projekt ist auf starke studentische Beteiligung angelegt, es werden Abschluss- oder Studienarbeiten bei dem Projekt einbezogen.
- Projekte mit einem Anstosseffekt für größere Vorhaben finden eher Berücksichtigung als abschließende Untersuchungen.
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Frauenforschung zuzurechnen sind.
- Der Antrag sollte einen erkennbaren Bezug zum Lehrgebiet des Antragstellers beinhalten.
- Eine Teilfinanzierung wird von Dritten übernommen.
- Es sind/werden bei anderen Institutionen aussichtsreiche Anträge auf Förderung gestellt.
- Das Projekt ist innovativ, reflektiert den allgemeinen Stand der Forschung und lässt eine eigenständige Leistung im Rahmen des Projekts erwarten.
- Kriterien für eine negative Einschätzung sind:
- Es gibt genügend Interessen außerhalb der Hochschule, die eine Fremdfinanzierung erwarten lassen können.
- Das Projekt hat eine lange Laufzeit und bindet hierdurch voraussehbar längerfristig Mittel.
- Das Projekt kann nur durchgeführt werden, wenn Garantien über eine Anschlussfinanzierung in nachfolgenden Förderzeiträumen gegeben werden.
- Bei vorangegangenen Vorhaben ist kein Feedback an das Präsisium zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gegeben worden.
- In Sonderfällen kann die Forschungskommission auch externe Gutachterinnen/Gutachter zur Beratung hinzuziehen.
Neue Honorarsätze für die Beschäftigung wissenschaftl. und stud. Hilfskräfte in Forschungsprojekten
Bitte verwenden Sie in Ihrer Kalkulation bei der Beantragung von internen Mitteln für Forschungsprojekte die folgenden Vergütungssätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte:
Ab SS 2012
- Vergütung für wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung bzw. dem Master- Abschluss: 13,61 € + 30% für Sozialabgaben
- Vergütung für wissenschaftliche Hilfskräfte mit Fachhochschulabschluss oder Bachelorabschluss: 10,85 € + 30% für Sozialabgaben
- Studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung: 8,61 € + 30% für Sozialabgaben
Ordnungen
- Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Wissenschaftliche Arbeit beruht auf universalen ethischen Grundprinzipien. Sie sind zugleich Grundlage der von Disziplin zu Disziplin verschiedenen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Zu diesen ethischen Normen zählen vor allem Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen, sowie die Anerkennung der Verantwortung, die wissenschaftliches Arbeiten für die Bedingungen menschenwürdigen Lebens in Gegenwart und Zukunft trägt. Diese Verantwortung schließt die Sorge um den Beitrag des wissenschaftlichen Tuns für eine ökologisch verträgliche Entwicklung ein. Es ist eine Kernaufgabe der Lehre und der Selbstverwaltung der Wissenschaft, den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs diese ethische Haltung glaubhaft zu vermitteln und wirksam werden zu lassen. Gute wissenschaftliche Praxis ist auch Voraussetzung für leistungsfähiges, im internationalen Wettbewerb anerkanntes wissenschaftliches Arbeiten.
Beachten Sie bitte auch:
- Kriterienkatalog zur Evaluierung des individuellen Forschungserfolges.
- Bewertung individueller Forschungsleistung
- Publikation von Wissen / Zum Selbstverständnis der Hochschule Emden/Leer
Wie in der Zeitschrift "Wissenschaftsmanagement 2", Ausgabe März/April 2003, festgestellt, benötigen Hochschulen "angesichts der Veränderungen des Wissenschaftssystems, des steigenden Wettbewerbs um Forschungsmittel und der steigenden Autonomie vieler Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie dem damit verbundenen Handlungsspielraum ... neue Instrumente zur transparenten Steuerung ihrer wichtigsten Ressource: Wissen. Wissensbilanzen können Forschungsorganisationen, Institute und Hochschulen unterstützen, ihre Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Forschungsprozesse und Ergebnisse bewusster und transparenter zu managen sowie Informationen an ... Kooperationspartner, Forschungsförderer und andere zu kommunizieren." Die Verantwortlichen im Bereich der Forschung bzw. des Forschungsmarketings an der Hochschule orientieren sich an diesem aktuellen wissenschaftspolitischen Anspruch. Mit dem Aufbau der Forschungsseiten und der Errichtung einer zentralen Forschungsdatenbank nutzt die Hochschule ihr Potenzial, um - wie im November 2003 in einer Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz gefordert - "das wissenschaftliche Publikationswesen auf eine neue Basis zu stellen." Die fortlaufende Weiterentwicklung der zeitgemäßen Kommunikation von Wissen versteht sich als Prozess und zählt zu den Zukunftsaufgaben dieser Hochschule.





