Praxisphase und Studienbeiträge

Rechtliche Grundlagen

Befreiung vom Studienbeitrag bzw. der Langzeitstudiengebühr für "praktische Studiensemester" nach § 11 Abs. 3 Nr. 6 NHG
Das MWK hat mit Erlass vom 29.01.2007 "Erhebung von Studienbeiträgen, Praxissemester" festgelegt, wie der Begriff "praktisches Studiensemester" in § 11 Abs. 3 Nr. 6 NHG auszulegen ist.
Für sechssemestrige Studiengänge an unserer Hochschule hat das Präsidium folgende Vorgehensweise beschlossen:
Eingeschriebene Studierende werden dann vom Studienbeitrag bzw. der Langzeitstudiengebühr für ein Semester befreit, wenn in der Prüfungsordnung festgelegt ist, dass der Praxisanteil und die Bachelor-Arbeit 30 Creditpoints umfassen.

Diese Bedingung ist für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaft am Studienort Emden erfüllt.
Das Modul "Praxisphase" hat einen Umfang von 18 Cps, die Bachelor-Arbeit einen Umfang von 12 Cps.
Die Studierenden können die Befreiung beantragen, soweit sie nachweisen können, dass sie die Praxisphase antreten (z.B. durch Vorlage des "Praxissemestervertrages" oder durch Bestätigung durch den Fachbereich). Das entspricht lt. Präsidium der jetzigen Vorgehensweise in Diplomstudiengängen.
 
Vorgehensweise der Beantragung je nach Beginn der Praxisphase:

Vorgehensweise beim Antrag auf Befreiung bzw. Rückerstattung der Studienbeiträge für das praktische Studiensemester:

Wenn die Informationen über die Praxisphase (Vertrag, Betreuung) bis zur den unten angegebenen Rückmeldefristen vorliegen:

15.06. bis 30.06. für das Wintersemester

15.12. bis 05.01 für das Sommersemester

Füllen Sie den Antrag auf Befreiung von den Studienbeiträgen aus und reichen diesen zusammen mit einer Kopie des Vertrages beim Immatrikulationsamt ein.

Sie werden dann für das kommende Semester von den Studienbeiträge befreit.

Beachten Sie, dass in diesem Fall i.d.R. die Zulassung noch nicht vorliegt, da noch Prüfungsleistungen ausstehen.
Sie müssen sich sicher sein, dass die Zulassung erfolgen wird.
Eine Befreiung ist nur einmal für ein Semester möglich!!

Wenn die Informationen über die Praxisphase bis zu den angegebenen Terminen noch nicht vorliegen, zahlen Sie zunächst die Studienbeiträge.

Sobald alle Unterlagen vollständig sind (Zulassungsantrag, Zielvereinbarung, Vertragskopie, Projektpunkte) reichen Sie diese bei Frau Brensing ein und warten auf die Zulassungsmeldung des Prüfungsausschussvorsitzenden.

Die Zulassung wird dem Immatrikulationsamt gemeldet.

Reichen Sie den Antrag auf Befreiung von den Studienbeiträgen nach Zulassung beim Immatrikulationsamt ein, eine Vertragskopie brauchen Sie dann nicht mehr beizufügen.

Um die Studienbeiträge erstattet zu bekommen, müssen Sie einen weiteren Antrag auf Rückerstattung beim Immatrikulationsamt einreichen.
Die Studiengebühren in Höhe von  219,43 Euro sind in jedem Fall zu entrichten.

Zur Seite des Immatrikulationsamtes und den Anträgen geht es hier.

Antrag auf Befreiung von Studienbeiträgen

Ansprechpartner

Dipl.-Kffr.
Sylke Brensing

Raum G104
Tel. 04921-807-1136