Informationen für Bewerber und Teilnehmer der Fachschulbildingsgänge
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Bewerber die Befähigung zum nautischen Wachoffizier und den schulischen Abschluss Staatlich geprüfter Techniker. Mit dem Befähigungszeugnis können Sie die Aufgaben eines nautischen Wachoffiziers auf Fracht- und Fahrgastschiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten wahrnehmen.
Für die Befähigung zum Ersten Offizier hat der Bewerber eine Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten als nautischer Wachoffizier nachzuweisen. Für den Erwerb des Zeugnisses über die Befähigung zum Kapitän hat der Bewerber zusätzlich zu der Seefahrtzeit eine weitere Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten als Erster Offizier oder von 24 Monaten als nautischer Wachoffizier nachzuweisen.
Die Fachschulbildungsgänge legen sehr viel Wert auf praxisorientierten Unterricht, auf Fachschul-Niveau im Klassenverband. Deshalb fahren von den Fachschullehrern mehrere regelmäßig bei verschiedenen Reedereien zur See. Dieses wird auch jährlich durch das QM-System bestätigt.
Wir bieten auch Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. ROC/GOC (Februar/September, auf Anfrage) an!




