Aktuelles für den Fachschüler
Befähigungszeugnis zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW
Zusatzangebot für Fachschüler/Studenten. Die Fachschule bietet u. a. auch den bereits aufgenommenen Schülern der Fachschulbildungsgänge zusätzlich die Möglichkeit, das Befähigungszeugnis zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW zu erwerben.
Dauer:
2 Semester
Beginn:
Dieses Angebot kann leider in Moment nicht regelmäßig angeboten werden.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
ist der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin/ zum Schiffsmechaniker
oder
der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf der Metall- oder Elektrotechnik und eine Seefahrtzeit im Maschinendienst von mind. 6 Monaten
und
die Teilnahme an dem Fachschulbildungsgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum nautischen Wachoffizier.
Nach erfolgreichem Bestehen des Lehrganges erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung vom Institut. Zu beachten ist, dass das Befähigungszeugnis zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW nur in Verbindung mit dem Befähigungszeugnis zum nautischen Wachoffizier vom Institut beim BSH oder WSD beantragt werden kann.
Eine vorherige Beantragung, ohne dass das Befähigungszeugnis zum nautischen Wachoffizier bereits vorliegt, ist nicht möglich. Die Beantragung der Befähigungszeugnisse erfolgt somit geschlossen vom Institut. Die beantragten Befähigungszeugnisse bzw. Nachweise werden bei erfolgreicher Beendigung des Fachschulbildungsganges bei einer Patentverleihung den Teilnehmern ausgehändigt.
Für die Beantragung des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW werden folgende Unterlagen benötigt und sind dem Sekretariat vorzulegen:
- zwei gleiche Passbilder
- gültiges Seedienst-tauglichkeitszeugnis
Schiffsmechanikerbrief (liegt i.d.R. bereits vor) oder - Abschlusszeugnis der Berufsausbildung in einem Beruf der Metall- oder Elektrotechnik und ein
- Nachweis über die Seefahrtzeit im Maschinendienst von mind. 6 Monaten (wenn er noch nicht vorliegen sollte)





