Auslandsmobilität von Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten – dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien, also die Studierenden- wie auch die Personalmobilität, für Studium (SMS), Praktika (SMP), Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen (PV) und Intensivprogrammen (IP).

Was wird bezuschusst?

Ein Zuschuss kann für beantragte Mehrkosten vergeben werden, falls Dritte – wie Krankenkassen oder Sozialämter – diese nicht übernehmen. Mehrkosten werden berechnet, indem man die Kosten eines Nicht-Behinderten mit denen eines Menschen mit Behinderung im Ausland vergleicht: 

  1. Fahrtkosten: Mehrkosten für die Hin- und Rückreise zum Studienort im Ausland sowie eventuell notwendige Taxi- und Nebenkosten, 
  2. Unterkunft: Mehrkosten, die der behinderten Person für die barrierefreie Unterkunft oder für die zusätzliche Unterkunft eines Helfers entstehen, 
  3. Helfer: auslandsbedingte Mehrkosten, die gegenüber den vom Antragsteller zu tragenden Kosten in Deutschland entstehen und soweit sie ärztlich bescheinigt sind, 
  4. medizinische Betreuung: auslandsbedingte Mehrkosten, die gegenüber den vom Antragsteller zu tragenden Kosten in Deutschland entstehen und soweit sie ärztlich verordnet sind, 
  5. spezielles didaktisches Material und Sonstiges: auslandsbedingte Mehrkosten für Hilfsmittel, soweit sie ärztlich verordnet wurden.

Berichte von Menschen mit Behinderung finden Sie auf den Seiten der eu-community.

Informationen über behindertenfreundliche Hochschulen in Europa finden Sie in vielen Sprachen in der Datenbank des Higher Education Accessability Guide (HEAG).

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Studentenwerks Oldenburg und im International Office.