Exmatrikulation
Formalitäten:
Wenn Sie das Studium beendet haben oder ab-/unterbrechen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation (Antrag Emden, Antrag Leer). Sind Sie nicht mehr vor Ort, können Sie den Antrag per Post schicken - es ist nicht erforderlich, dass Sie persönlich zur Hochschule kommen.
Erstattung des Rückmeldebetrages:
Bei Exmatrikulation vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn (01.04. im Sommersemester, 20.10. im Wintersemester) werden geleistete Abgaben und Entgelte erstattet (§ 19 Absatz 6 Satz 4 Nds. Hochschulgesetz).
Hierfür ist zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag die Campuscard und der hier hinterlegte Erstattungsantrag abzugeben.
Hinweis:
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Exmatrikulation bei anderen Stellen (zum Beispiel Krankenkasse, Kindergeldstelle, BAföG-Amt) umgehend bekannt geben.
Kontakt:
Studierenden-Service-Center
Tel.: 04921/807-7000
E-Mail: ssc|at|hs-emden-leer.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 9:00-16:00 Uhr
Fr.: 9:00-12:00 Uhr


