Beurlaubung

Formalitäten:

Studierende können bis zum 01. April für das Sommersemester und bis zum 20. Oktober für das Wintersemester auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtigter Grund vorliegt. Das Antragsformular gibt es hier.

Ist bereits eine Rückmeldung zum Folgesemester erfolgt, ist zur Beitragserstattung außerdem dieses Formular einzureichen.

 

Hinweise:

Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nicht möglich.

Eine Beurlaubung ersetzt die Rückmeldung. Eine nachträgliche Beurlaubung setzt die fristgerechte Rückmeldung voraus.

 

Nähere Informationen:

Nähere Informationen sowie rechtliche Bestimmungen zur Beurlaubung können Sie § 8 der Immatrikulationsordnung entnehmen.

Kontakt:

Studierenden-Service-Center
Tel.: 04921/807-7000
E-Mail: ssc|at|hs-emden-leer.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do.: 9:00-16:00 Uhr
Fr.: 9:00-12:00 Uhr